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Stadträtin Christa Meier zu den neuen Regeln für Sharing-Anbieter.
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 25.04.2019. Bild: ZVG
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Bewilligung ja, Gebühren nein Die «Velostadt» Winterthur zeigt sich liberaler als Zürich

Private Anbieter von Leih-Velos oder -Trottinetts sind in der Stadt Winterthur willkommen. Das betont der Stadtrat in seiner Mitteilung zur neuen Regelung. Er verzichtet denn auch darauf, eine Jahresgebühr oder eine Gebühr pro Leihgerät zu erheben, wie das beispielsweise die Stadt Zürich plant.

Dennoch seien einige Regeln nötig – dies hätten die Erfahrungen mit dem Verleihanbieter O-Bike 2017 gezeigt, teilt der Stadtrat weiter mit. Das sind die wichtigsten Vorgaben:

  • Eine Bewilligung der Stadtpolizei braucht, wer 150 oder mehr Zweirad-Fahrzeuge aufstellt.
  • Alle Anbieter zusammen dürfen höchstens 400 Fahrzeuge aufstellen, wenn nötig kann die Stadt Kontingente vergeben.
  • Ein Anbieter darf höchstens zwei Velos oder Trottinetts am gleichen Ort aufstellen.
  • Fahrzeuge, die im Weg oder in Fahrverboten stehen, können ohne Vorwarnung und auf Kosten des Anbieters abtransportiert werden.

Die zuständige Bauvorsteherin Christa Meier (SP) sagt, für den Stadtrat sei vor allem wichtig, dass er eine Übersicht erhalte und der Anbieter eine Kontaktperson angeben müssen, auf die die Stadt bei Problemen zugehen könne.

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