Ursprünglich wollte die Baudirektion diesen Herbst das fixfertige Projekt präsentieren und im nächsten Jahr mit dem Bau der Umfahrung «Uster West» starten. Geplant ist eine 1150 Meter lange Strasse mit einem 470 Meter langen Brücke über die SBB-Linie.
Nun verzögert sich der Baustart um unbestimmte Zeit. Bei der Zürcher Baudirektion geht man davon aus, dass letztlich die Bundesrichter in Lausanne über das Umfahrungsprojekt entscheiden müssen. «Es ist eine Tatsache, dass heute jedes grössere Strassenprojekt den Weg über Lausanne nimmt», erklärte der Sprecher der Baudirektion des Kantons Zürich gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Streitgrund ist die Abgrenzung zu einem Moorgebiet.
Drei Rekurse zum Schutz des Moorgebietes
Im Frühjahr 2014 wurde die Schutzverordnung des Werriker- und Glattenriets sowie der Brandschänki, eines Flachmoors von nationaler Bedeutung, revidiert. Im Sommer setzte die Baudirektion dann die geänderte Schutzverordnung fest. Dagegen gingen drei Rekurse ein. Der Regierungsrat muss nun in erster Rekursinstanz darüber entscheiden.
Erst wenn dieser Rechtsstreit beendet ist, möchte die Zürcher Baudirektion das Projekt «Uster West» dem Regierungsrat zur Absegnung präsentieren.