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Zürich Schaffhausen Carl Hirschmann muss hinter Gitter

Der Zürcher Millionärs-Sohn und Jetsetter Carl Hirschmann ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Die Lausanner Richter stützen das Urteil des Zürcher Obergerichts. Dieses verurteilte Hirschmann wegen sexuellen Handlungen mit einer Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten.

Der Vorfall liegt bereits vier Jahre zurück. Der damals 30-jährige Carl Hirschmann lernte in seinem Zürcher Nachtclub eine 15-jährige junge Frau kennen. Mit ihr hatte er über eine bestimmte Zeit ein sexuelles Verhältnis, allerdings in gegenseitigem Einvernehmen.

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Carl Hirschmann muss hinter Gitter (6.2.2014)
01:38 min
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Trotzdem soll er dafür büssen. Die Zürcher Gerichte hielten fest: Im Alter von 15 Jahren sei eine junge Frau vor dem Gesetz noch ein Kind, das heisst im Schutzalter. Sie verurteilten Carl Hirschmann wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind zu 32 Monaten Gefängnis.

Keine Chance vor dem Bundesgericht

Carl Hirschmann zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Er habe viel unternommen um die Tat wieder gut zu machen: Er habe Schadenersatz bezahlt und sich bei der jungen Frau und deren Mutter entschuldigt. Ausserdem habe die junge Frau kein Interesse daran, dass er strafrechtlich verfolgt werde, argumentierte Hirschmann.

In Lausanne blitzte der Zürcher Jetsetter jedoch ab. Sexuelle Handlungen mit einem Kind dürften aus Präventionsgründen nicht straflos bleiben, befand das Bundesgericht. Ausserdem habe bereits das Zürcher Obergericht die Wiedergutmachung im Strafmass berücksichtigt.

Halbgefangenschaft und Bewährung

Das Bundesgericht in Lausanne ist auf die Beschwerde nicht eingetreten. Das heisst, die Freiheitsstrafe des Zürcher Obergerichts von 32 Monaten ist bestätigt. 12 Monate muss Carl Hirschmann in Halbgefangenschaft absitzen, die restlichen 20 Monate sind auf Bewährung.

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Wann kommt Carl Hirschmann ins Gefängnis? (6.2.14)
01:52 min
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Halbgefangenschaft heisst, der Verurteilte kann tagsüber einer normalen Arbeit ausserhalb der Anstalt nachgehen und muss nur für den Abend und die

Nacht hinter Gitter. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verurteilte mindestens eine 50-Prozent-Stelle hat. Ob Hirschmann diese Bedingung erfüllt, ist unklar.

Haftantritt noch nicht festegelegt

Ebenfalls noch nicht klar ist, wann Carl Hirschmann seine Haftstrafe antritt. Gemäss dem kantonalen Amt für Justizvollzug erfolgt der Haftantritt normalerweise innert zwei bis drei Monaten nach Rechtskräftigkeit des Urteils.

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