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Zürich Schaffhausen Der Hafenkran lebt - als rostiger Paragraph

Der Zürcher Hafenkran ist Geschichte; im Januar 2014 wurde er abtransportiert. Trotzdem befasste sich das Zürcher Stadtparlament noch einmal mit dem rostigen Kunstobjekt und verankerte ein Verbot von Hafenkränen in der Zürcher Bau- und Zonenordnung. So umgeht das Parlament eine Volksabstimmung.

2012 lancierte die SVP zusammen mit den Jungfreisinnigen und der jungen SVP die Initiative «Hafenkräne-Nein». Obwohl der Hafenkran am Limmatquai inzwischen bereits wieder abgebrochen ist, hielt die SVP an ihrem Begehren fest. Der Gemeinderat musste deshalb am Mittwoch über die Initiative befinden.

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Kein Weihnachtsgeschenk für den Stadtrat (2.12.2015)
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Bei einer Ablehnung wäre es zu einer Volksabstimmung gekommen. Um eine solche «absurde und teure Volksabstimmung» zu vermeiden, wählten SP und GLP sowie einige FDP- und CVP-Gemeinderäte deshalb einen «unkonventionellen Weg» und enthielten sich der Stimme.

Kunstverbot wäre kaum durchsetzbar

So wird nun die städtische Bau- und Zonenordnung mit einem Artikel 43b ergänzt. Darin wird festgehalten, dass künftig in allen Kernzonen der Stadt Zürich «keine weitere Hafeninfrastruktur» erlaubt ist. Ausgenommen sind jene Infrastrukturen für die professionelle und private Schifffahrt auf Zürichsee und Limmat.

Der zuständige Stadtrat André Odermatt (SP) bezeichnete den neuen Artikel als Blödsinn und «rostigen Paragraphen». Er sei unnötig, weil er das Ziel absolut verfehle. Zudem sei nicht mal sicher, ob ein Hafenkran zu Kunstzwecken nicht doch noch weiter möglich wäre.

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