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Zürich Schaffhausen Dicke Luft wegen späten Gerichtskosten im Kanton Schaffhausen

Die Schaffhauser Verwaltung verschickt derzeit fleissig Rechnungen für vergangene Gerichtsprozesse. Es handelt sich dabei um Rückforderungen für die unentgeltliche Prozessführung. Diese treibt der Kanton seit Kurzem systematisch ein und hat damit mit einer langjährigen Praxis gebrochen.

Der Paradigmenwechsel in der Schaffhauser Verwaltung wurde still und heimlich vollzogen. Die Präsidentin des Obergerichts, Annette Dolge, bestätigt entsprechende Recherchen des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Der Kanton habe die gesetzlichen Möglichkeiten im Bereich der unentgeltlichen Prozessführung lange nicht ausgeschöpft. Es ist nämlich möglich, die Gerichts- und Anwaltskosten einzufordern, wenn die beklagte Person innerhalb von 10 Jahren nach dem Prozess wieder zu Geld kommt.

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Schaffhausen treibt Gerichtskosten neu systematisch ein (16.4.2014)
03:26 min
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Mit der Einführung der neuen Zivilgesetzordnung seien aber alle Abläufe nochmals durchleuchtet worden. Eine weitere Rolle habe auch die finanziell angespannte Lage des Kantons Schaffhausen gespielt, gibt die Gerichtspräsidentin zu: «Aufgrund der Erfahrungen anderer Kantone rechnen wir damit, dass 20 bis 25 Prozent der offenen Gerichtskosten wieder eingetrieben werden können.» Beim Schaffhauser Kantonsgericht sind jährlich Kosten von rund einer halben Million Franken nicht gedeckt.

Wen kann es treffen?

Von der Praxisänderung des Kantons Schaffhausen sind etwa Alleinerziehende betroffen. Sie gingen etwa vor Gericht, um Alimente einzufordern. Weil sie selber über kein und nur einem geringen Einkommen verfügten, mussten sie die Gerichts- und Anwaltskosten beim Prozess nicht zahlen. Wenn eine Betroffene später wieder aber zu Geld kommt, wird sie nun trotzdem nachträglich die Gerichtskosten zahlen müssen. Diese betragen schnell einmal mehrere tausend Franken.

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