Die BVK müsse es zumindest versuchen, findet Peter Reinhard, Präsident der vereinigten Zürcher Personalverbände VPV: «Das ist sie den Arbeitnehmern schuldig.» Und nicht zuletzt sehe er gute Chancen, dass über eine Haftungsklage wieder etwas von dem entstandenen Millionenschaden in die Pensionskasse zurückfliesse, erklärt Reinhard gegenüber Radio SRF.
Er ist überzeugt: Die verantwortlichen Regierungsräte hätten damals den korrupten Anlagechef und seine Günstlingswirtschaft ungenügend kontrolliert. Die Einschätzungen, wie gross das finanzielle Loch ist, das dadurch entstanden ist, gehen weit auseinander: Die Personalverbände reden von 1,5 Milliarden Franken, die BVK geht hingegen von 500 Millionen aus.
BVK bleibt dabei: Keine Klage
Bei der Pensionskasse sieht man auch keinen Grund, um nun doch noch eine Klage einzureichen. Der Stiftungsrat habe die Frage einer Haftungsklage bereits eingehend geprüft, alle Vor- und Nachteile abgewogen und sei zum Schluss gekommen, dass man auf eine Klage verzichte, weil das weder im Interesse der BVK noch ihrer Versicherten gelegen hätte, erklärt ein BVK-Sprecher. Nicht zuletzt auch, weil man damit juristisches Neuland betreten hätte.