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KESB entlastet
Aus Schweiz aktuell vom 23.01.2015.
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Zürich Schaffhausen «Die Kesb Winterthur hat sich nichts zuschulden kommen lassen»

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen hat im Zusammenhang mit dem Fall der zwei getöteten Kleinkinder in Flaach «nachvollziehbar und vertretbar gehandelt». Zu diesem Schluss kommt die Zürcher Justizdirektion. Trotzdem soll der Fall noch unabhängig beurteilt werden.

Nach der Tötung zweier Kleinkinder anfangs Januar in Flaach geriet die involvierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Winterthur-Andelfingen von vielen Seiten unter Beschuss. Medien und bürgerlichen Parteien warfen der Behörde schwere Fehler vor. (siehe Tabelle). Auch von der Öffentlichkeit wurde die Behörde unter Druck gesetzt. In sozialen Medien wurden Kesb-Mitarbeiter diffamiert. Die Polizei erhöhte daraufhin den Schutz der Kesb in Winterthur.

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Deshalb entlastet der Kanton die KESB (23.1.2015)
02:39 min
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Anfang Januar verlangte der Zürcher Justizdirektor Martin Graf eine lückenlose Aufklärung des Falles. Als oberste Behörde wolle man genau abklären, ob die Kesb im Fall Flaach Fehler gemacht hätte, sagte der Grüne Justizdirektor gegenüber «Radio SRF».

Die Berichte der Kesb Winterthur-Andelfingen, die für die Familie zuständig ist und derjenige des Bezirksrats, welcher kurz vor Weihnachten eine Klage der Mutter abgewiesen hatte, liegen nun vor.

Kesb erhält Absolution

Die Justizdirektion hat die beiden Bericht zur Kenntnis genommen und kommt zum Schluss, die verantwortliche Kesb habe im Zusammenhang mit den beiden getöteten Kindern in Flaach ZH «nachvollziehbar und vertretbar» gehandelt. Tatsächlich entlastet die Justizdirektion die Kesb in allen Punkten. Zu den einzelnen Kritikpunkten nimmt Justizdirektor Martin Graf wie folgt Stellung:

Justizdirektor Martin Graf entlastet die Kesb Winterthur-Andelfingen

Justizdirektor Martin Graf entlastet die Kesb Winterthur-Andelfingen
Kritikpunkte an der KesbEntlastung durch Justizdirektor Martin Graf
Die Mutter habe kurz vor Weihnachten erfahren, dass  die Kinder nach den Feiertagen wieder ins Heim müssten. Obwohl die Kesb ihr versprochen habe, sie erhalte sie zurück.«Der Entscheid wurde der Mutter in einem langen Gespräch erläutert. Man wollte Ruhe in die Angelegenheit bringen und stabile Verhältnisse für die nachfolgenden Abklärungen. Das Ziel war, dass die Mutter die Kinder wieder zurück erhält.»
Der Entscheid fiel am 19. Dezember, kurz vor Weihnachten. Die Kesb war danach schlecht erreichbar. «Der Pikettdienst war in diesem Fall nicht matchentscheidend. Ein Notfalldienst war vorhanden. Am tragischen Ereignis hätte auch ein Pikettdienst nichts geändert.»
Der Entscheid wurde der Mutter mangelhaft mitgeteilt. «Der Entscheid vom 19. Dezember wurde der Mutter umfangreich und umfassend erklärt. Die Kesb Winterthur-Andelfingen hat sich nichts zuschulden kommen lassen.»

Auf den ersten Blick ist also alles korrekt abgelaufen. Dennoch soll der Fall noch unabhängig beurteilt werden: «Es ist ein derart wichtiger Fall von solcher Tragweite, dass wir ein unabhängiges Gutachten einfordern», sagt Graf. Zwei Fachpersonen wurden deshalb damit beauftragt, das Handeln der Behörde zu untersuchen. Diese sollen laut Graf den Fall aus neutraler Sicht und mit mehr Distanz beurteilen.

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