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Zürich Schaffhausen Dürfen Pflegefamilien religiös sein?

Bei der Suche nach Pflegeeltern gibt sich die Stadt Zürich offen. So können etwa auch homosexuelle Paare ein Pflegekind aufnehmen. Doch wie steht es mit der Religion? Religiosität allein sei kein Kriterium, sagt die Stadt, Toleranz aber schon.

Platzierungen von Pflegekindern gaben schon öfters zu reden, gerade auch wegen religiöser Probleme. Ein Gemeinderat der Grünen hat deshalb zu diesem Thema eine Anfrage an den Zürcher Stadtrat gerichtet.

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Das Weltbild ist entscheidend (24.12.2014)
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Religiosität als solche sei kein Kriterium für oder gegen die Eignung von Pflegeeltern, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort. Sie sei ja nicht messbar. Die Behörde kläre aber die Eignung von Pflegefamilien stets sorgfältig ab, und dazu gehöre auch ein Gespräch über deren Weltbild. Lasse dieses Weltbild keine anderen Werte und Haltungen gelten, sei die Voraussetzung für die Pflege eines fremden Kindes nicht gegeben.

Indoktrination darf nicht sein

Bei der Auswahl von Pflegeeltern stünden stets das Wohl des zu platzierenden Kindes und in zweiter Linie auch das Wohl seiner Ursprungsfamilie im Vordergrund, schreibt der Zürcher Stadtrat. Pflegekinder dürften weder indoktriniert werden noch in Gewissenskonflikte geraten.

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