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Zürich Schaffhausen Einkesseln am 1. Mai: Nun ein Fall für Strassburg

Über 500 Menschen hat die Polizei nach der offiziellen 1. Mai-Feier 2011 auf dem Zürcher Kasernenareal eingekesselt und danach abgeführt. Präventiv. Ein umstrittenes Vorgehen. Das Bundesgericht hat nun entschieden: Es war nicht rechtswidrig. Die Beschwerdeführer ziehen den Fall weiter.

Das Bundesgericht hatte am Mittwoch die Fälle von drei jungen Männern zu beurteilen, die sich am Nachmittag des 1. Mai 2011 auf dem Kasernenareal befanden. Die Polizei kesselte dort alle Anwesenden ein. 542 Personen wurden in die Polizeikaserne gebracht.

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Der 1.Mai 2011 wird ein Fall für Strassburg (20.4.16)
02:14 min
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Für den Transport in einem Fahrzeug wurden den drei Beschwerdeführern die Hände mit Kabelbindern gefesselt. In der Polizeikaserne wurden sie in Zellen festgehalten, bis ihre Identität überprüft worden war. Dies dauerte mehrere Stunden. Anschliessend erhielten sie ein Rayonverbot für 24 Stunden für die Zürcher Innenstadt. Die Männer beantragten vor Gericht die Feststellung, dass ihre Festhaltung rechtswidrig gewesen sei. Mit dem Vorgehen der Polizei seien namentlich ihre Rechte auf Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit verletzt worden.

Einsatz «im Interesse der Öffentlichkeit»

Das Bundesgericht wies die Beschwerden ab. Es kam zum Schluss, dass nach den Erfahrungen der Vorjahre und der konkreten Situation davon ausgegangen werden konnte, dass es wieder zu einer Nachdemonstration mit Sachbeschädigungen und Verletzten kommen würde. Entsprechend habe die Polizei im Interesse der Öffentlichkeit einschreiten dürfen, wozu auch eine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. Das Vorgehen war demnach rechtmässig. Auch unter dem Blickwinkel der Europäischen Menschenrechtskonvention sei das Festhalten der drei Männer nicht zu beanstanden, hält das Gericht fest.

Die einen ziehen weiter, die andern sind zufrieden

Die drei Männer und ihr Anwalt Viktor Györffy sehen das anders: «Das Urteil ist falsch. Das Bundesgericht liefert bis heute keine stringente Argumentation, weshalb dieser Freiheitsentzug rechtmässig sein sollte», sagt Györffy gegenüber Radio SRF. Er will den Fall nun nach Strassburg, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.

Positiv reagiert man hingegen bei der Stadt- und Kantonspolizei Zürich. Laut Kapo-Sprecher Beat Jost hat die Polizei auch ihre Lehren gezogen aus dem denkwürdigen 1. Mai 2011: Bei solchen Massen-Kontrollen sei die Wartezeit wesentlich verkürzt worden, sagt er.

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