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Zürich Schaffhausen «Es wird Einwendungen hageln»

Die neue Bau- und Zonenordnung stösst bei Hauseigentümern in der Stadt Zürich auf viel Kritik. Zu reden geben unter anderem die Einschränkungen bei der Nutzung des Untergeschosses. Die Hauseigentümer wollen sich wehren. Der Mieterverband hingegen begrüsst die neue Regelung.

Das Zürcher Untergeschoss ist eine Spezialregelung in der Stadt Zürich: Wenn der unterste Stock eines Hauses 10 Zentimeter in den Boden hinein gebaut wird, gilt es als Untergeschoss. Darauf dürfen dann die Stockwerke gebaut werden. In einer Zone, die drei Stöcke erlaubt, sind so in Tat und Wahrheit vier Stöcke möglich (die drei regulären und das Zürcher Untergeschoss).

Bis jetzt. Mit der neuen Bau- und Zonenordung BZO muss das Untergeschoss tiefer in den Boden gebaut werden, und es kann nur noch eingeschränkt als Wohnfläche genutzt werden.

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Pro und Contra Zürcher Untergeschoss (5.11.2013)
02:22 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 22 Sekunden.

Verluste in Miliardenhöhe werden befürchtet

Albert Leiser, Direktor des Hauseigentümerverbandes Zürich, ist überzeugt, dass sich von den 19'000 Mitgliedern des HEV in der Stadt Zürich etliche gegen diesen neuen Artikel in der neuen Bau- und Zonenordung der Stadt Zürich wehren werden: «Die Hauseigentümer verstehen nicht, dass ihnen das Untergeschoss weggenommen werden soll».

Viele Eigentümer würden ihr Haus nun nie mehr abbrechen und neu bauen wollen, weil ihnen dann ein ganzes Geschoss verloren gehe und sie weniger Wohnungen vermieten könnten. «Dies bedeutet Verluste in Milliardenhöhe.»

Weniger «Seefeldisierung»

Genau diesen Effekt - dass die Besitzer ihre Häuser weniger schnell abbrechen - begrüsst hingegen der Zürcher Mieterverband. «Wegen des Zürcher Untergeschosses wurden viele Häuser abgebrochen, neu gebaut und die Wohnungen dann teurer vermietet», sagt Mieterverbandspräsident Walter Angst auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Damit werde der Seefeldisierung Tür und Tor geöffnet.

Der Mieterverband ist also zufrieden mit der neuen BZO. Die Hauseigentümer wollen sich hingegen wehren. «Es wird Einwendungen hageln», prophezeit Albert Leiser. Die Einsprachefrist für die neue BZO läuft bis am 24. Dezember.

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