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Zweites Gutachten gefordert
Aus Schweiz aktuell vom 21.03.2013.
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Zürich Schaffhausen Fall Bonstetten: Mord oder vorsätzliche Tötung?

Der Staatsanwalt begründete, wieso er den Vater wegen Mord angeklagt hat. Der Verteidiger plädiert auf vorsätzliche Tötung.

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Der zweite Prozesstag (Roger Steinemann und Nicole Freudiger, 21.03.13)
03:09 min
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Der Verteidiger des 63-jährigen Schweizers aus Bonstetten, der 2010 seinen fünfjährigen Sohn umbrachte, beantragt für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Der Staatsanwalt verlangt eine lebenslängliche Strafe und Verwahrung.

Die Tat sei als vorsätzliche Tötung einzustufen, sagte der Verteidiger vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Die Tötung des Kindes sei zwar schlimm - aber nicht jede Tötung eines Kindes sei ein Mord. «Für einen Mord braucht es eine besondere Skrupellosigkeit. Diese liegt aber in diesem Fall nicht vor.»

«Vater wollte seinen Sohn schützen»

Sein Mandant wisse nicht, wie er den Tod verursacht habe, sagte der Verteidiger. Der Mann habe seinen Sohn vor einem Leben schützen wollen, das seiner Ansicht nach nicht gut für den Knaben sei.

Der Staatsanwalt stufte das Tötungsdelikt am Knaben hingegen als Mord ein und forderte für den Treuhänder eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine Verwahrung.

Ein Gutachten stuft den Mann, der seinen Sohn in einem Hotelzimmer erstickte, als «nicht therapierbar» ein, weil er seine Fassade nie fallenlasse. Das Tötungsdelikt war der Schluss eines jahrelangen  Streits um Besuchsregelungen und Sorgerecht.

Urteil erst nach Ostern

Das Gericht hat noch ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen Verwahrung klären. Das Urteil wird deshalb erst nach Ostern gefällt.

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