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Auftakt Mordprozess Kilchberg
Aus Schweiz aktuell vom 10.11.2015.
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Zürich Schaffhausen Fall Kilchberg: Haupt-Angeklagte streitet Beteiligung ab

Eine 88-jährige Frau wird in ihrer Alterswohnung in Kilchberg ausgeraubt und getötet. Tatverdächtige sind eine Gesundheits-Fachfrau und deren Komplizin. Die Hauptangeklagte hat am Dienstag vor dem Bezirksgericht Horgen nun aber erklärt, sie sei bei der Tat in Kilchberg gar nicht dabei gewesen.

Das war eine Überraschung: Die Hauptangeklagte, eine 30-jährige Gesundheits-Fachfrau, präsentierte dem Horgemer Bezirksgericht zum Prozessauftakt eine völlig neue Version der Geschichte. Das Ganze sei ein Plan ihres damaligen Freundes und der anderen Beschuldigten gewesen. Ihr Geständnis zu Beginn der Untersuchung habe sie unter Druck des Freundes gemacht. Ihn beschuldigte sie aber nicht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

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Fall Kilchberg: Der erste Prozesstag (10.11.15)
01:56 min
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An jenem Abend hätten sie zusammen gegessen, so die Beschuldigte. Sie selbst sei dann in der Wohnung zurück geblieben, während die andere hinaus gegangen sei. Ihr damaliger Freund sei gar nicht zuhause gewesen. Später sei die Freundin zurück gekommen und habe ihr von der Tat erzählt. Sie wisse aber nicht, ob das alles wirklich so geschehen sei, wie die andere erzählt habe. Sie habe von alledem erst aus dieser Schilderung erfahren. Auch die Diebstähle, welche die Anklage ihr vorwirft, stritt die Beschuldigte ab. Laut Anklageschrift hat sie in zwei Alterszentren, in denen sie angestellt war, mehrere Bewohnerinnen bestohlen. Sie habe eigenen Schmuck verkauft, nicht gestohlenen. Die Aussagen wirkten einigermassen wirr und nicht sehr kohärent.

Schon am Morgen des ersten Prozesstages hatte die 30-Jährige einen zwiespältigen Eindruck hinterlassen. Auf Fragen zu ihrer Person machte sie Angaben, die jenen in der Untersuchung diametral widersprachen. Damals habe sie gelogen, jetzt aber nicht mehr, beteuerte sie.

«Nicht mit Absicht getötet»

Völlig anders war zuvor die Aussage der anderen Beschuldigten. Unter Weinkrämpfen schilderte sie detailliert das damalige Geschehen. In die Alterswohnung seien sie mit einem Schlüssel gelangt, den die Ältere mitgebracht habe – wie auch den Salmiak, ein Tüchlein und Einweghandschuhe, um Fingerabdrücke zu vermeiden.Sie habe der schlafenden 88-jährigen Bewohnerin den Lappen mit Salmiakgeist aufs Gesicht gehalten – aber so, dass diese noch habe atmen können. Sie habe sie nur betäuben wollen, nicht aber töten. Sie habe dabei auf die Erklärungen ihrer Freundin vertraut. Diese sei ja vom Fach und habe ihr versichert, die Frau werde «nur weiterschlafen». Laut der 26-jährigen Verkäuferin war die 30-Jährige von Anfang an treibende Kraft.

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Darum geht es im Prozess gegen die beiden Frauen
Aus 10 vor 10 vom 09.11.2015.
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Den Ausführungen der Jüngeren folgte die 30-Jährige äusserlich genauso völlig unbewegt, wie sie ihre eigenen Aussagen machte. Gemäss Anklageschrift drangen die beiden in der Nacht vom 9. auf den 10. November 2013 mit einem Passepartout in die Wohnung einer 88-jährigen Bewohnerin des Alterszentrums ein. Sie drückten der schlafenden Frau einen mit Salmiakgeist getränkten Lappen aufs Gesicht, worauf sie erstickte. Mit Bargeld, Schmuck, einer teuren Uhr und einer Bankkarte verliessen sie die Wohnung.Die Anklage beschuldigt die beiden Frauen des Mordes – eventuell der fahrlässigen Tötung – und des Raubs. Der auf mehrere Tage angelegte Prozess geht am Mittwoch mit der Befragung von Ärzten weiter.

Am Freitag folgt unter anderem die Befragung des Gerichtspsychiaters. Nächste Woche werden die Parteien ihre Plädoyers halten. Die Urteilseröffnung ist auf den 27. November geplant.

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