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Zürich Schaffhausen Fehlende Transparenz im Fall Hagenholz

Frisierte Finanzen und die Pflichten nicht erfüllt. Die Vorwürfe rund um die Vorfälle im neuen Logistikzentrum Hagenholz sind happig. Trotzdem, strafrechtliche Konsequenzen gibt es keine, und der Untersuchungsbericht bleibt geheim. Weshalb?

Im groben Zügen ist bekannt, weshalb der Bau des neuen Logistikzentrums Hagenholz 15 Millionen Franken teurer geworden ist als geplant. Der Untersuchungsbericht, der die Angelegenheit detailliert beleuchtet hat, bleibt jedoch verschlossen. Der zuständige Stadtrat Filippo Leutenegger begründet dies mit Personenschutz.

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Öffentlichkeitsrecht und Hagenholz (5.10.2016)
03:45 min
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Verschiedene Parteien, von links bis rechts, kritisierten diese Intransparenz. Eine Kritik, die durchaus nachvollziehbar sei, erklärt Strafrechtsprofessor Andreas Glaser im Interview mit dem «Regionaljournal»: «Im Grundsatz ist die Begründung des Stadtrats erstaunlich, weil das Öffentlichkeitsprinzip gilt». Die Kritik an der Geheimhaltung sei deshalb berechtigt, so Andreas Glaser. Immerhin gehe es um die Verwendung von Steuergeldern und die Abläufe in der öffentlichen Verwaltung.

Persönlichkeitsrecht vor Öffentlichkeitsrecht

Das Interesse an Transparenz sei gross, versichert die Stadtschreiberin Claudia Cuche-Curti. Aber in diesem Fall habe man zwischen zwei Interessen abgewogen: «Dem Öffentlichkeitsprinzip stehen Persönlichkeitsrechte gegenüber. Wenn eine Person verletzt werden könnte durch die Veröffentlichung eines Berichtes, besteht die Möglichkeit, diesen Bericht geheim zu halten, um die Person zu schützen». Für den Strafrechtsprofessor Andreas Glaser nur bedingt eine schlüssige Erklärung. Namen könne man Einschwärzen oder durch Initialen ersetzten: «Das ist bei Urteilen von Gerichten ganz normal».

Winterthur macht es vor

Bei der sogenannten Wärmeringaffäre in Winterthur wurde ebenfalls ein Untersuchungsbericht veröffentlicht. Und da wurde dies genau so gemacht. Namen wurden anonymisiert oder schwarz eingefärbt. Eine Möglichkeit, die man sich auch in der Stadt Zürich grundsätzlich vorstellen kann, versichert Claudia Cuche-Curti. Nur im Fall Hagenholz mache es wenig Sinn: «Es ist so klar, um wen es sich handelt, dass eine Anonymisierung keinen Sinn macht». Eine solche Begründung ist auch für Strafrechtsprofessor Andreas Glaser berechtigt. Sofern es sich nicht um einen Politiker handelt oder eine öffentliche Person, ist der Personenschutz respektive Datenschutz höher zu gewichten als das Öffentlichkeitsprinzip.

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