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Gegen Missbrauch Polizei soll Opfer Kontakt zu Täter verbieten können

Mit neuen Massnahmen will der Zürcher Kantonsrat dem Missbrauch von Gewaltschutz-Massnahmen einen Riegel schieben.

In Fällen von häuslicher Gewalt soll die Polizei nicht nur dem mutmasslichen Täter ein Kontaktverbot auferlegen – sie soll neu auch dem Opfer den Kontakt zum Täter untersagen können. Der Zürcher Kantonsrat will damit Verfahren verhindern, die leichtfertig oder missbräuchlich eingeleitet werden.

Der Vorschlag kommt von drei Kantonsräten von FDP, SVP und BDP – zwei Polizisten und ein Richter.

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Wie der Zürcher Kantonsrat den Missbrauch von Gewaltschutz-Massnahmen verhindern will.
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 28.05.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 6 Sekunden.

Die Ausgangslage: Das Gewaltschutzgesetz im Kanton Zürich gilt seit 2007. Es soll Personen unterstützen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Die Polizei kann seither gegen eine Person, die eine andere gefährdet, für 14 Tage eine Wegweisung, ein Rayonverbot und ein Kontaktverbot aussprechen.

Das wollen die Initianten: Neu soll die Polizei auch der gefährdeten Person verbieten können, mit dem Gefährder «in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen». «Wer das Gesetz missbrauchen möchte, wird so eher davon abgehalten», begründete der FDP-Kantonsrat Michael Biber den Vorstoss.

Das sagen die Gegner: Kritik kam von linker Seite. Das Gewaltschutzgesetz werde mit der geplanten Änderung ausgehöhlt und geschwächt, hiess es von der SP. Der Schutzgedanke des Gesetzes gehe verloren, meinten die Grünen.

So geht es weiter: Der Zürcher Kantonsrat hat den Vorstoss mit 110 Stimmen vorläufig unterstützt. Die Gesetzesanpassungen werden nun in der zuständigen Kommission beraten. Danach wird der Kantonsrat defintiv über das Anliegen entscheiden.

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