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Der Stein des Anstosses: Susanne Brunner spricht von Aktivisten, Besetzern und Anwohnern
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 28.08.2019. Bild: SRF
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Geschlechtergerechte Sprache Zürcher SVP-Politikerin blitzt auch im Parlament ab

  • Das Zürcher Stadtparlament hat die Behandlung einer Interpellation von Susanne Brunner am Mittwochabend abgelehnt.
  • Das Büro des Gemeinderates hatte den Vorstoss bereits zweimal abgewiesen, weil er nicht «geschlechtergerecht» formuliert war.
  • Unmittelbar nach dem Entscheid des Parlaments kündigte die SVP-Politikerin an, die Frage nun vor Gericht klären zu lassen.

Der Stein des Anstosses ist ein politischer Vorstoss, den die SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner bereits im Juni eingereicht hat. Darin stellten sie und ein Parteikollege kritische Fragen zu einer temporären Besetzung des Pfingstweidparks. Und verwendeten dabei mehrheitlich die männliche Form.

«Anwohner» statt «Anwohnerinnen und Anwohner»

Das Büro des Gemeinderats weigerte sich, den Vorstoss entgegenzunehmen. Der Text sei nicht «geschlechtergerecht» formuliert, hiess es in der Begründung. Brunner hatte, mit einer Ausnahme, nur «Besetzer» und «Anwohner» erwähnt – und nicht «Besetzerinnen und Besetzer» und «Anwohnerinnen und Anwohner.»

Susanne Brunner Porträt
Legende: Kritisiert für ihre Sprache: Die Stadtzürcher SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner. Keystone

Susanne Brunner korrigierte daraufhin die erste Version. Allerdings nicht, indem sie die männliche mit der weiblichen Form ergänzte, sondern indem sie am Ende des Textes eine Anmerkung anfügte. Dort schrieb sie, dass sie das sogenannte generische Maskulinum verwende und weibliche Individuen mitgemeint seien. Auch dieser Vorstoss wurde vom Büro zurückgewiesen. Brunner wandte sich daraufhin an das Parlament. Dieser hatte zu entscheiden, ob der Vorstoss in der zweiten Fassung zugelassen werden kann. Das deutliche Verdikt lautete Nein.

Zensur oder den Regeln entsprechend?

Susanne Brunner kritisierte in ihrem Votum, dass sie in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt worden sei. Dass ein Parlament den Vorstoss einer Politikerin aus sprachlichen Gründen nicht zulasse, sei Zensur und einer Demokratie nicht würdig. Die Gegenseite entgegnete, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderates klare Bestimmungen enthalte. Regeln seien Regeln, hiess es mehrmals.

Nun muss das Gericht entscheiden

Der Rat lehnte mit den Stimmen von SP, Grüne, GLP und vereinzelten FDP-Stimmen Susanne Brunners Vorstoss mit 77 zu 35 Stimmen ab. Susanne Brunner, die im Herbst für den Nationalrat kandidiert, ist überzeugt, dass die rechtlichen Grundlagen nicht genügen. Sie schaltet nun den Bezirksrat ein. Notfalls will sie bis vor Bundesgericht.

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