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Zürich Schaffhausen Gleiche Fristen für Bürger und Behörden?

Wer sich im Kanton Zürich gegen den Entscheid einer Behörde wehren will, hat dafür 30 Tage Zeit. Umgekehrt kann sich die Behörde länger Zeit lassen für eine Antwort. Der Kantonsrat möchte dies ändern und für alle gleich lange Spiesse schaffen. Die Gegner befürchten einen Qualitätsabbau.

Sei es eine Baubewilligung oder die Einschätzung der Steuerbehörde: Wer sich dagegen wehren will, hat 30 Tage Zeit dafür und keinen Tag länger. Wie lange sich die Behörde Zeit lassen kann, ist dagegen offener formuliert: Sie soll «in der Regel gleich lang sein wie die Rekursfrist». Die Behörde kann die Frist aber auch verlängern.

Audio
Pro und Contra zur Fristenänderung (17.02.2014)
01:48 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 48 Sekunden.

Kürzere Verfahren sollen Kosten sparen

Unfair sei dies, finden SVP und FDP und mit ihnen eine Mehrheit im Kantonsrat. Die Behörden hätten damit sogar die Möglichkeit, ein Verfahren böswillig in die Länge zu ziehen und zum Beispiel ein Bauvorhaben zu verzögern. Künftig sollen sich deshalb auch die Behörden an die Frist von 30 Tagen halten müssen. Dies führe nicht nur zu gleich langen Spiessen, argumentieren die Befürworter, sondern spare auch noch Zeit und Geld.

Parolen

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JA: SVP, FDP, GLP, BDP, EDU

NEIN: SP, Grüne, CVP, EVP, AL

Leidet die Qualität der Verfahren?

Die Gegner der Vorlage, darunter auch der Regierungsrat, sehen dies anders: Sie befürchten, dass die Qualität von Entscheiden leiden könnte, wenn die Behörden keine Zeit mehr haben um die Rechtslage sorgfältig zu prüfen. Gewisse Verfahren mit heute kürzeren Fristen würden ausserdem verlängert. Ausser den Fristen gebe es zudem viele weitere Faktoren, weshalb ein Verfahren länger dauern könne. Die Gegner lehnen es deshalb ab, an der heutigen Regelung etwas zu ändern.

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