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Zürich Schaffhausen «Grosse Genugtuung»: Mario Babini muss doch nicht vor Gericht

Der für kommenden Montag geplante Prozess gegen den Zürcher Gemeinderat Mario Babini fällt aus: Die Staatsanwaltschaft hat ihre gesamte Anklage zurückgezogen, weil bis auf eine Person alle Betroffenen ihre Strafanträge annullierten.

Babini war unter anderem wegen Drohung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung und Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. Bis auf die Verkehrsregel-Verletzung, die ein Offizialdelikt darstellt, das von Amtes wegen verfolgt werden muss, sind die anderen alles Antragsdelikte. Wie die Oberstaatsanwaltschaft aber am Freitag mitteilte, hätten in den vergangenen Tagen sätmliche Anzeige-Erstatter ihre Strafanträge zurückgezogen. Die übrig bleibende Anklage ist zu mager, um einen Prozess durchzuführen.

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Interview mit Mario Babini (27.2.2015)
03:22 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 22 Sekunden.
Ich habe mich entschuldigt für mein offensichtliches Fehlverhalten.
Autor: Mario Babini Zürcher Gemeinderat (parteilos)

Umstände für Rückzug unklar

Unter welchen Umständen die Personen ihre Anzeigen zurückzogen, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Mario Babini sagte auf Anfrage des «Regionaljournal», sein Anwalt habe sich entsprechend eingesetzt.

Der 57-jährige Ökonom entgeht aber nicht nur einem Gerichtsprozess, sondern auch einem Aufenthalt in einer Psychiatrie: Ein ergänzendes Gutachten kommt anders als eine frühere Untersuchung zum Schluss, dass Babini offenbar doch keine stationäre Massnahme benötigt. Babini selber gibt im Gespräch mit dem «Regionaljournal» an, dass er zur Zeitpunkt der Taten «unter einer manischen Phase» gelitten habe. Babini war am 30. Juni 2014 festgenommen worden, nachdem er in angetrunkenem Zustand in einer Bar im Zürcher Enge-Quartier herumgepöbelt hatte.

Bleibt als parteiloser im Gemeinderat

Nach seiner Festnahme sass er während 101 Tagen in Untersuchungshaft. Wieder auf freiem Fuss, wurde er umgehend von der SVP-Fraktion zitiert, die ihn nach einer Anhörung aus ihrer Gemeinderatsfraktion ausschloss. Dem drohenden Ausschluss aus der Stadtpartei kam Babini zuvor, in dem er von selber austrat.

Im Gespräch mit dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» äusert sich Babini enttäsucht von diesem Vorgehen der SVP: «Sie haben mich fallen lassen, obwohl prinzipiell die Unschuldsvermutung gelten sollte. Ich habe die Partei gebeten abzuwarten, ob es zu einem Prozess komme.»

Als Partei- und Fraktionsloser politisiert er weiterhin im Zürcher Gemeinderat. Und er fühle sich dabei ganz wohl: «Bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat spiele ich eine sehr interessante Rolle. Je nach Geschäft kann ich der einen oder der anderen Seite zur Mehrheit verhelfen.» Es sei spannender, als wie «ein Rädchen im Getriebe eines Parteiapparates zu agieren». Dennoch denke er darüber nach, sich einer anderen Fraktion im Gemeinderat anzuschliessen.

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