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Registrierungspläne für Drohnen
Aus Schweiz aktuell vom 18.10.2017.
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Härtere Regeln Ende der Drohnen-Anonymität

Drohnen-Lenker sind meistens unbekannt und können bei Verstössen nicht belangt werden. Der Bund will dies nun ändern.

Beinahe wäre im Mai ein SWISS-Flugzeug beim Landeanflug in Zürich mit einer Drohne kollidiert. Nur gerade zehn Meter haben gefehlt, schreibt die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST in ihrem Bericht über den Vorfall. Der Lenker der Drohne ist unbekannt, hat aber eindeutig gegen das Gesetz verstossen. Auf der Höhe Pfannenstiel hätte die unbekannte Person ihre Drohne maximal 150 Meter hoch fliegen dürfen, das Fluggerät wurde aber auf rund 1500 Metern Höhe gesichtet.

Schärfere Regeln ab 2019

Ab 2019 sollen solche Fälle nicht mehr möglich sein: In Zusammenarbeit mit dem Bund testet Skyguide den sogenannten U-Space. Das Ziel: Drohnenpiloten sollen nicht mehr anonym sein, jedes Fluggerät muss künftig mit einem Namen und einer Handynummer registriert werden.

Zudem müssen Private vor jedem Flug einen elektronischen Flugplan an Skyguide übermitteln – so dass diese rasch eingreifen oder den Flug verbieten kann, wenn er für den Flugverkehr gefährlich wird.

Drohnenverband warnt vor zu strengen Auflagen

Beim Schweizerischen Drohnenverband wehrt man sich nicht aktiv gegen diese Pläne – denn die Schweiz hat im Vergleich mit den Nachbarsländern immer noch eine deutlich liberalere Handhabe rund um Privatdrohnen.

Dennoch warnt Verbandpräsident Ueli Sager vor zu strengen Auflagen: «Dass jetzt für jede private Kleinst-Drohne vor jedem Flug ein Flugplan eingereicht werden muss, sehen wir klar nicht. Hingegen begrüssen wir die Registrierungspflicht generell, denn sie ermöglicht im professionellen Umfeld neue Einsatzgebiete für Drohnen, welche offiziell abgesegnet sind».

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