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Zürich Schaffhausen Hallenbad Oerlikon steht nicht unter Denkmalschutz

Das Hallenbad Oerlikon ist ein typischer Bau aus den 70iger Jahren. Aber es steht nicht auf der Liste der Bauten, welche die Stadt Zürich schützenswert findet. Stellt sich die Frage, ob sich die Stadt damit einen Dienst erwiesen hat. Das Hallenbad kann nun nämlich abgerissen werden.

Beton und Glas, Farbgebung und Formen - das Hallenbad Oerlikon weist alle typischen Baumerkmale aus den 70er Jahren auf. Aber die Stadt findet den Bau doch nicht schützenswert. Das Hallenbad müsste für sehr viel Geld total saniert werden. Kommt dazu, dass mit der Sanierung vieles verloren ginge, sagt Urs Spinner vom Hochbauamt der Stadt Zürich gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».

Die Sanierung würde die typischen Baumerkmale aus den 70ern zerstören.
Autor: Urs Spinner Generalsekretär Hochbauamt Stadt Zürich
Audio
Kein Denkmalschutz für das Hallenbad Oerlikon (28.8.3013)
02:35 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 35 Sekunden.

Das Hallenbad zu schützen, würde einfach keinen Sinn machen, so Urs Spinner. Mit diesem Entscheid hat die Stadt wichtige Weichen gestellt, um das Hallenbad abzureissen.

Dass sich die Stadt mit der nicht unter Schutzstellung des Hallenbades in die Hand gearbeitet hat, weist Urs Spinner zurück.Der Stadtrat handle im öffentlichen Interesse. Dabei ginge es auch um die Frage, wie mit Steuergeldern umgegangen werde. Mit dieser Haltung stösst der Stadtrat sogar beim Albert Leiser, dem Direktor des Zürcher Hauseigentümerverbandes auf Verständnis.

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