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Mit dem Segen des Lehrers Handys neu in Zürcher Klassenzimmern erlaubt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Stadt Zürich hebt das strikte Handyverbot per Schulbeginn am 21.8.2017 auf.
  • Neu dürfen Handys «zu schulischen Zwecken» benützt werden.
  • Lehrerinnen und Lehrer entscheiden über deren Einsatz und wie dieser «schulische Zweck» im Einzelfall aussieht.

Die Lockerung des Handyverbots begründet Andi Hess, Leiter ICT im Schulamt der Stadt Zürich, mit dem grossen Mehrwert, den Handys und Smartphones im Unterricht darstellen können: «Mit einem Handy kann man fotografieren, Tonaufnahmen machen, rechnen oder Vokabeln lernen.»

Handys als produktives Gerät kennenlernen

Die Hoheit über die Nutzung des Handys liegt dabei bei den Lehrerinnen und Lehrern, führt Andi Hess gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» aus. Diese können also von Schulstunde zu Schulstunde entscheiden, ob mit dem Handy gearbeitet wird oder nicht.

Christian Hugi, Unterstufenlehrer in der Stadt Zürich und Präsident des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands, begrüsst die Lockerung: «Ich persönlich finde es gut, wenn die Kinder feststellen, dass sie mit dem Handy auch produktiv etwas für die Schule machen können.» Kinder würden sich sowieso mit Handys beschäftigen.

Mehr Ärger vorprogrammiert?

Dass mit dem gelockerten Umgang auch vermehrt Probleme auftauchen können, schliessen weder Christian Hugi noch Andi Hess aus. Regeln durchzusetzen, habe aber schon immer zum Lehrerberuf dazugehört und es sei wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen auch in Medienkompetenz geschult würden.

Während der Pausen dürfte auch mit der neuen Regelung das Handy tabu bleiben. «Ich gehe davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler während ihrer Pause keine schulischen Aufträge ausführen möchten», sagt der Leiter ICT im Stadtzürcher Schulamt, Andi Hess, dazu.

(simd; Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 06:32 Uhr)

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