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Weshalb das Parlament sich gegen eine Frist entschieden hat
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 17.08.2020. Bild: Keystone
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Hausbesetzungen in Zürich Bürgerliche scheitern mit strengeren Regeln für Besetzer

Es war der zweite Anlauf von SVP und FDP, um im Kanton Zürich eine Frist festzusetzen, wann ein besetztes Haus von der Polizei geräumt werden muss. Vor zwei Jahren waren die Bürgerlichen mit dem Vorschlag aufgelaufen, dass nach 48 Stunden eine Räumung zu erfolgen hätte.

Nachdem dieser Vorstoss 2018 keine Mehrheit fand, haben die beiden Parteien den Vorschlag abgeschwächt und es noch einmal versucht. Mit teilweise scharfer Rhetorik.

Es ist die verdammte Pflicht der Polizei einzugreifen.
Autor: Marc Bourgeois FDP-Kantonsrat

Es sei die Pflicht der Sicherheitsbehörden das Eigentum zu schützen, rief der Liberale Marc Bourgeois in den Saal. Konkret sah die neue Variante von SVP und FDP vor, dass ein besetztes Haus nach 72 Stunden geräumt werden müsste. Und dies «unter Wahrung der Verhältnismässigkeit und der Sicherheit». Ausserdem sollte nur geräumt werden, wenn eine Anzeige durch die Hauseigentümer vorliege.

Das Eigentum ist geschützt, es braucht kein polizeitaktisches Gesetz dafür.
Autor: Josef Widler Kantonsrat CVP

Doch auch mit dieser weniger strengen Regelung kamen SVP und FDP nicht durch, sie wurde mit 96 zu 71 Stimmen abgelehnt. Die linksgrünen und die Mitte-Parteien stellten sich gegen eine solche Frist. Das Eigentum sei bereits heute geschützt, da brauche es kein zusätzliches Gesetz, so stelltvertrend die Aussage von CVP-Politiker Josef Widler.

Auf Stadt Zürich gezielt

Mit ihrem Vorstoss auf Kantonsebene zielten die Rechtsparteien auf die Praxis der Stadt Zürich. Diese ist seit Jahrzehnten für einen Umgang mit Hausbesetzern bekannt. Was der SVP ein Dorn im Aug ist. Sie sieht in besetzten Häusern eine «Brutstätte von illegalen Demonstrationen, illegalen Partys und anderen Delikten». Dem wollte sie auf Kantonsebene einen Riegel schieben.

Das Zürcher Modell

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Die Stadtregierung lässt keine Liegenschaften «auf Vorrat». Das heisst: Hausbesetzerinnen und Besetzer werden erst weggeschickt, wenn der Besitzer eine Bewilligung für einen Abriss, eine Renovation oder einen Umbau vorweisen kann. Dieses Modell bewähre sich seit bald 30 Jahren, so der Zürcher Stadtrat.

Die Mehrheit des Parlaments folgte aber der Sichtweise des Regierungsrats und Sicherheitsdirektors Mario Fehr (SP). Dieser argumentierte, Fristen würden die Polizei in ihrer Arbeit behindern. Im Zürcher Polizeigesetz stehe deshalb keine einzige Frist, welche der Polizei gesetzt werde. Eine solche sei auch für Besetzungen überflüssig.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12:03 Uhr;

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