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So urteilte das Zürcher Obergericht
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 27.11.2019. Bild: Keystone
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Im Drogenrausch getötet Obergericht reduziert Haftstrafe für Küsnachter Galeristensohn

  • Auch das Zürcher Obergericht spricht den Galeristensohn der vorsätzlichen Tötung schuldig. Von den Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung sprach das Gericht ihn dagegen frei.
  • Die Tat beging er laut Obergericht aber in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit: Er hatte seinen Freund im Drogenrausch getötet.
  • Das Obergericht revidiert deshalb das Urteil des Bezirksgerichtes Meilen und reduziert die Strafe von zwölfeinhalb auf drei Jahre Haft.

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Nach Tötungsdelikt im Drogenrausch: Galeristensohn vor Zürcher Obergericht
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 18.11.2019. Bild: SRF
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Es war eine äusserst brutale Tat. Passiert ist sie am 30. Dezember 2014 in der Villa der Eltern des heute 34-jährigen Beschuldigten in Küsnacht (ZH).

Für das Obergericht ist klar: Die surrealen Umstände der Tat sprächen für einen totalen Kontrollverlust des Beschuldigten. Wer unzurechnungsfähig ist, kann im Prinzip nicht verurteilt werden. Darauf hatte der Verteidiger des Angeklagten gesetzt und einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.

Sicherheitshaft und stationäre Behandlung

Auf diese Forderung trat das Obergericht aber nicht ein. Weil der Beschuldigte seinen Zustand mit Drogen selber herbeigeführt hat, sprach es ihn schuldig und verhängte die Höchststrafe, die in so einem Fall möglich ist – das sind drei Jahre Haft, die der Beschuldigte bereits abgesessen hat.

Er muss sich einer stationären Suchtbehandlung unterziehen. Wie lange die Massnahme dauert, ist nicht absehbar. Dies hängt vom Behandlungserfolg ab. Bis zum Antritt der Massnahme bleibt der junge Mann in Sicherheitshaft.

«Erleichtert über das Urteil»

Wie ein Verteidiger des Angeklagten sagte, sei sein Mandant erleichtert über das Urteil. Der junge Mann bereue seine Tat «unendlich fest». Auf der Gegenseite prüft die Oberstaatsanwaltschaft nun, ob sie den Fall ans Bundesgericht weiterzieht. Dies teilte der Staatsanwalt mit, der eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert hatte.

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