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Zürich Schaffhausen Kanton soll sich um Rosengarten-Tunnel kümmern

Sie zieht sich mitten durch das Wohnquartier Wipkingen und ist eine der meistbefahrenen Strassen des Landes. Mit einem Tunnel wollen dies Stadt und Kanton Zürich ändern. Die Hoheit soll beim Kanton liegen.

Mit dem Bau des Strassentunnels und einer neuen Tramverbindung soll insbesondere «die Zerschneidung der Quartiere rückgängig» gemacht werden, wie es in den Plänen des Regierungsrates und des Stadtrates heisst.

Aktuell fahren täglich 56'000 Fahrzeuge die Rosengartenstrasse hinauf und hinunter. Dieser Verkehr wollen die Kantons- und die Stadtregierung nun also unter die Erde verlegen: Heute haben der Kanton und die Stadt Zürich das Milliardenprojekt vorgestellt.

Ein Tunnel mit zwei Spuren, oben angeschrieben auf der linken Seite «Hardbrücke» und auf der rechten Spur «Höngg» und «Escher-Wyss-Platz».
Legende: So stellen sich das Kanton und Stadt Zürich vor. Der neue Tunnel unter der Rosengartenstrasse stadteinwärts. zvg (Webseite von Stadt und Kanton Zürich)

Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Es entstehen zwei Tunnelröhren mit je zwei Fahrstreifen vom Ende der Hardbrücke bis zum Milchbuck
  • Ein weiterer Tunnelabschnitt führt anschliessend bis zum Portal Irchel
  • Auf die vom Autoverkehr befreiten Rosengartenstrasse kommt eine neue Tramlinie: Diese fährt vom Albisriederplatz bis zum Milchbuck
  • Die Kosten betragen rund eine Milliarde Franken. Den grössten Teil davon steuert der Kanton aus dem Strassen- und Verkehrsfonds bei, auch der Bund soll sich beteiligen

Kanton übernimmt die Führung

Die Verantwortung für das Bauprojekt soll beim Kanton liegen – und nicht bei der Stadt, wie es gemäss dem kantonalen Strassengesetz eigentlich vorgesehen wäre.

Da es sich um ein grosses und bedeutendes Projekt handle, soll mit einem Spezialgesetz die Führung dem Kanton übertragen werden.

Damit werde der Bedeutung des Vorhabens und seinen Kosten Rechnung getragen, teilten Regierungs- und Stadtrat am Dienstag gemeinsam mit. «Damit können auch die kantonalen Organe und – bei einem Referendum – die Stimmberechtigten des Kantons über das Projekt befinden.»

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