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Zürich Schaffhausen Kanton soll zahlen: Hütten geht vor Gericht

Der Geduldsfaden der Berggemeinde Hütten ist gerissen. Die Gemeinde hat den Kanton Zürich bereits zwei Mal um finanzielle Unterstützung gebeten. Beide Male hat der Kanton Hütten eine Absage erteilt. Nun muss ein Gericht entscheiden.

Hütten hat ein Geldproblem. Trotz hohem Steuerfuss nimmt die Gemeinde nicht genügend Steuern ein, damit sie finanziell über die Runden kommt. Deshalb hat die Gemeinde den Kanton um Hilfe gebeten. Konkret erhoffte sich Hütten Geld aus dem individuellen Sonderlastenausgleich. Für das Jahr 2016 beantragte Hütten 1,3 Millionen Franken, berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

Der Kanton hat Hütten aber eine Absage erteilt. Die Einnahmen der Gemeinde pro Kopf seien zu hoch, so die Begründung. Diesen Entscheid kann die Gemeindepräsidentin von Hütten, Verena Dressler, nicht verstehen. «Wir leben in einer flächenmässig sehr grossen Gemeinde mit wenig Einwohnern. Das heisst unsere Steuerkraft ist sehr schlecht», so Dressler.

Es geht um viel Geld. Es lohnt sich zu kämpfen.
Autor: Verena Dressler Gemeindepräsidentin Hütten

Die Gemeinde akzeptiert die Absage des Kantons denn auch nicht. Sie will den Entscheid vor das Verwaltungsgericht weiterziehen. Unterstützung erhält Hütten dabei von anderen kleinen Gemeinden. Verena Dessler erklärt: «Wir sind mit anderen Gemeinden im Kontakt, die ebenfalls unzufrieden sind».

Er könne verstehen, dass die Gemeinde vor Gericht gehe, sagt Heinz Montanari vom kantonalen Gemeindeamt. Sie seien bereit, im Falle eines entsprechenden Gerichtsentscheids noch einmal über die Bücher zu gehen. Aber: Der individuelle Sonderlastenausgleich sei grundsätzlich für ganz spezielle Nolagen gedacht, wie zum Beispiel für Unwetterschäden.

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