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Zürich Schaffhausen Kanton Zürich soll BVK-Kosten für die Pro Juventute berappen

Mehr als eine Million Franken muss die Pro Juventute für den Austritt bei der kantonalen Pensionskasse BVK bezahlen. Die Kinderhilfsorganisation findet, dieses Geld wäre in Projekten für Kinder und Jugendliche besser aufgehoben. Deshalb soll der Kanton Zürich zahlen.

Bei der Sanierung des Milliardenlochs bei der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich BVK müssen alle Versicherten mitmachen. Jeder Arbeitgeber, der bei der BVK angeschlossen ist, zahlt einen hohen Beitrag.

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Kanton soll für BVK-Austritt der Pro Juventute bezahlen (Christoph Brunner, 7.5.13)
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Aus diesem Grund haben auf Ende letzten Jahres insgesamt 35 Organisationen, Firmen und Gemeinden von der BVK zu einer anderen Pensionskasse gewechselt. Doch auch dieser Wechsel kostet, weil die Firmen bei ihrem Austritt die Unterdeckung ihrer Angestellten bezahlen müssen. Im Falle der Pro Juventute, die ebenfalls aus der BVK ausgetreten ist, bedeutet dies eine Zahlung von mehr als einer Million Franken.

Antrag an Regierungsrat gestellt

«Das ist sehr viel Geld für uns», sagt Pro Juventute-Direktor Stephan Oetiker gegenüber Radio SRF. «Ein Anruf bei unserem Kindernotruf 147 verursacht Kosten von 15 Franken. Da können Sie sich ausrechnen, wieviele Anrufe wir mit einer Million Franken finanzieren können.»

Deshalb hat die Pro Juventute einen Antrag auf Kostenbeteiligung des Kantons Zürich gestellt. Pro Juventute sei schliesslich eine gemeinnützige Organisation, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sei, so Oetiker. «Diese Million könnten wir für unsere Projekte besser einsetzen als für die Sanierung einer Pensionskasse.»

Nun muss der Gesamtregierungsrat entscheiden. Stephan Oetiker rechnet sich gute Chancen aus, dass der Kanton der Pro Juventute entgegenkommt.

Noch keine Stellungnahme des Kantons

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Keine Stellungnahme des Kantons Zürich zu Forderung Pro Juventute (Margrith Meier, 7.5.2013)
01:21 min
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Die Finanzdirektion hat den Brief der Pro Juventute weder bestätigt noch dementiert. Ein laufendes Verfahren könne und dürfe nicht kommentiert werden, hiess es auf Anfrage von Radio SRF. Wenn aber jemand einen Antrag an den Gesamtregierungsrat stelle, dann werde dieser Antrag geprüft, diskutiert und darüber entschieden.

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