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Kein Exempel statuiert Zürcher Fussballfan erhält nur leicht höhere Strafe

Bei der Berufungsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft eine deutlich höhere Strafe beantragt als noch vor Bezirksgericht. Ihre Begründung: Gerade im aktuellen Umfeld der zunehmenden Gewalt von Fussballfans müsse ein klares Zeichen gesetzt werden.

Polizisten beschimpft und angegriffen

Einem 22-jährigen FCZ-Anhänger wurde vorgeworfen, mehrmals Polizisten als «Scheissbullen» beschimpft und angegriffen zu haben. Die Beschimpfung gab er zu, den Vorwurf von Fusstritten gegen einen Polizisten und dass er bei Steinwürfen beteiligt gewesen sein soll, wies der Beschuldigte dagegen von sich.

Das Obergericht hat in seinem schriftlich eröffneten Urteil nun den Schuldspruch wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte bestätigt. Neu befand es den Mann auch wegen Landfriedensbruch für schuldig. Das Gericht verhängte dafür eine bedingte Geldstrafe von 340 Tagessätzen zu 20 Franken bei einer Probezeit von vier Jahren. Von einer unbedingten Freiheitsstrafe – wie es die Anklage gefordert hatte – sah es hingegen ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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