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Kein Therapiegeheimnis im Zürcher Strafvollzug
Aus Schweiz aktuell vom 25.09.2013.
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Zürich Schaffhausen Kein Therapiegeheimnis im Zürcher Strafvollzug

Nachdem ein Sexualstraftäter in Genf eine Sozialtherapeutin im Freigang getötet hat, steht das Therapiegeheimnis im Westschweizer Strafvollzug unter Beschuss. Im Kanton Zürich teilen Psychologen risikorelevante Informationen aus Therapiesitzungen mit Vollzugsbeamten oder der Gefängnisleitung.

Wird im Kanton Zürich bei einem Täter eine Therapie-Massnahme angeordnet, ist für deren Umsetzung der Psychiatrisch-Psychologische Dienst zuständig,

Gutachter Jérôme Endrass durchleuchtet nach dem Gerichtsgutachten den Täter noch einmal ganz genau. Endrass und sein Team versuchen dabei, die Risikofaktoren, die zur Tat geführt haben, zu identifizieren. Diese sind individuell verschieden: Es kann sich dabei zum Beispiel um Vergewaltigungsfantasien, sadistische Züge oder auch fehlende Empathie handeln.

Ziel der Therapie ist es, diese Risikofaktoren zu reduzieren, erklärt Endrass. «Wir schauen, ob sich in diesen Bereichen während der Behandlung substantiell etwas verändert.» Es steht also nicht die Therapie der Persönlichkeit als Ganzes im Zentrum, sondern eine Reduktion des Rückfallrisikos.

Freigang als Teil der Therapie

Bis ein Täter wieder einen Fuss vor die Gefängnismauern setzen darf, muss er in seiner jahrelangen Therapie messbare Fortschritte machen. Erst wenn ihm die Fachleute in einem mehrstufigen Beurteilungsverfahren ein sehr geringes Rückfallrisiko attestieren, wird ihm eine Vollzugslockerung gewährt.

Rückfallrisiko trotz wirksamer Behandlung

Untersuchungen in Zürich zeigen: Behandelte Sexual- und Gewaltstraftäter haben eine Rückfallrate von drei Prozent, unbehandelte eine von acht Prozent. Auf den ersten Blick ist das kein grosser Unterschied. Für Jérôme Endrass ist aber klar: «Wenn wir nur schon einen Täter daran hindern können, rückfällig zu werden, können wir weitere Opfer und viel Leid verhindern.»

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