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Zürich Schaffhausen Kein Verhüllungsverbot im Kanton Zürich

Das Tragen der Burka bleibt im Kanton Zürich erlaubt, und die Vermummung an einer Demonstration bleibt eine Übertretung und wird nicht als Vergehen geahndet. Der Zürcher Kantonsrat hat sich gegen ein Vermummungsverbot ausgesprochen.

Die Sachbeschädigungen am Vortag, während der 1. Mai-Feier 2016, ist dem EDU-Kantonsrat Hans Egli entgegen gekommen. Die Vorfälle waren sein Hauptargument für die Initiative seiner Partei. Gegenüber vermummten Chaoten und Hooligans dürfe es keine Toleranz geben: «Mit einer Gesetzesänderung ist eine Vermummung während einer Demonstration keine lächerliche Übertretung mehr, sondern eine Verfehlung.»

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So lief die Diskussion im Kantonsrat (2.5.16)
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Die EDU forderte mit ihrer Initiative zudem, dass muslimischen Frauen das Tragen der Burka oder eines Niqab verboten wird. Die EDU wolle die Gesichter sehen, betonte Hans Egli.

Diese Forderung ging den anderen Parteien eindeutig zu weit. Wenn das Gesetz auf diese Weise abgeändert werde, dann müsste man auch die Fasnacht verbieten, den Motorradhelm oder Sonnenbrillen.

Die Burka ist kaum ein Thema in Zürich

FDP-Kantonsrätin Cäcilia Hänni wies darauf hin, dass muslimische Frauen, die eine Burka tragen, fast immer Touristinnen seien. Sie gab zu bedenken, dass bei einem Verbot im Kanton Zürich diese Touristinnen auch kein Geld mehr ausgäben, sie würden den Schmuck, die Uhren oder die Kleider in einer anderen Stadt kaufen.

Geteilter Meinung war die SVP. Eine Mehrheit der Fraktion unterstützte die EDU-Initiative. Einige SVP-Parlamentarier waren aber dagegen. Sie waren der Meinung, der Kanton dürfe keine Kleidervorschriften erlassen. Es sei der altbekannte Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit, sagte SVP-Kantonsrat Claudio Schmid.

Die EDU-Initiative hätte für eine vorläufige Unterstützung 60 Stimmen gebraucht. Mit 44 Stimmen wurde sie im Kantonsrat aber nicht unterstützt. Damit ist das Vermummungsverbot im Kanton Zürich vorerst vom Tisch.

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