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Nur wer Schweizer ist, soll als Polizist arbeiten dürfen
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 05.12.2019. Bild: Keystone
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Keine Ausländer auf Streife Kein Schweizer Pass? Kein Polizist!

Die Zürcher Kantonsregierung will den Polizeidienst nicht für Ausländerinnen und Ausländer öffnen.

Im Kanton Zürich soll weiterhin nur Polizist oder Polizistin werden, wer einen Schweizer Pass besitzt. Dies schreibt der Regierungsrat als Antwort auf einen Vorstoss der beiden Kantonsrätinnen Laura Huonker (AL) und Andrea Gisler (GLP).

Die beiden hatten gefordert, dass auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C in den bewaffneten Polizeidienst treten können. Viele von ihnen seien in der Schweiz aufgewachsen und bestens integriert, so die Kantonsrätinnen. Die Kantonspolizei solle die Zürcher Bevölkerung besser abbilden.

Viele Bewerber mit Schweizer Pass

Wie der Regierungsrat schreibt, ist es durchaus sinnvoll, dass sich Polizistinnen und Polizisten im Kanton Zürich nach Geschlecht, Herkunft oder Ethnie unterscheiden. Polizisten mit Migrationshintergrund würden wertvolle Dienste leisten. Heute hätten im Kanton Zürich jedoch bereits viele Polizistinnen und Polizisten die doppelte Staatsbürgerschaft.

Regeln in anderen Kantonen

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Gewisse andere Kantone sind offener, was den Polizeidienst ohne Schweizer Pass betrifft. In Basel-Stadt und im Jura können auch Ausländer mit einer C-Bewilligung Polizist werden. Im Kanton Schwyz können sich «assimilierte Ausländer» bewerben.

Laut Regierungsrat gibt es derzeit genügend Interessenten für die Polizeiausbildung. Deshalb gäbe es keinen Grund, auf das Schweizer Bürgerrecht zu verzichten. Wer als Polizist arbeiten wolle, könne sich einbürgern lassen.

Auswirkungen für die Stadtpolizei

Der Kantonsrat wird in den nächsten zwei Wochen entscheiden, wie es mit dem Vorstoss weitergehen soll. Wird er abgelehnt, hat dies Auswirkungen auf einen identischen Vorstoss in der Stadt Zürich. Dort wollen Gemeinderäte, dass Ausländerinnen und Ausländer bei der Stadtpolizei arbeiten dürfen. Die Stadtpolizei darf aber keine eigenen Regeln dafür einführen.

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