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Zürich Schaffhausen «Keine Daten weitergegeben»: Fredi Hafner geht vor Bundesgericht

Im November 2012 verurteilte das Zürcher Obergericht den Polizisten Fredi Hafner wegen Amtsgeheimnisverletzung. Er soll einem Journalisten im Fall des Armee-Chefs Roland Nef einen Tipp gegeben haben. Fredi Hafner bestreitet den Vorwurf - und zieht das Urteil nun weiter.

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Fredy Hafner gibt nicht auf (Barbara Seiler, 15.4.2013)
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Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind klar: Fredi Hafner soll einem Journalisten vertrauliche Dokumente gegeben haben, die zeigten, dass gegen den damaligen Armee-Chef ein Strafverfahren wegen Stalkings läuft. Die Sonntagszeitung veröffentlichte die Dokumente, Roland Nef musste zurücktreten.

Sowohl das Bezirksgericht Zürich wie auch das Obergericht kamen zum Schluss, dass Fredi Hafner, ehemaliger Top-Fahnder der Zürcher Stadtpolizei, schuldig ist. Dies trotz der Aussage des Journalisten, dass er die Unterlagen nicht von Fredi Hafner erhalten habe.

Fredi Hafner hat seine Schuld immer bestritten. Er hofft nun auf einen Freispruch vor Bundesgericht.

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