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Zürich Schaffhausen Keine Vorschriften mehr zur Sockenfarbe des VBZ-Fahrpersonals

Mit einem detaillierten Regelwerk zum Auftreten und Verhalten hatten die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich VBZ das Fahrpersonal verärgert. Nun haben sich die Parteien auf einen entschlackten Katalog geeinigt.

Wie soll sich ein Chauffeur kleiden? Darf eine Tram-Chauffeuse das Fenster der Führerkabine schliessen? Wie soll sie gegenüber den Fahrgästen auftreten? Der Katalog mit den Verhaltensvorschriften für das Fahrpersonal umfasste 20 Kriterien und etwa 130 Einzelvorschriften.

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Neuer Verhaltenskatalog für das Fahrpersonal (Nicole Marti, 10.4.2013)
02:26 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 26 Sekunden.

Mehr Eigenverantwortung

Seit letztem Herbst hat eine Arbeitsgruppe mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern das Regelwerk überarbeitet. Herausgekommen ist ein deutlich entschlackter Verhaltenskatalog. «Wir haben mehr in die Eigenverantwortung der Angestellten übergeben», sagt VBZ-Sprecher Andreas Uhl gegenüber dem «Regionaljournal».

Die Zahl der Kriterien wurde halbiert. So wird zum Beispiel die Farbe der Socken nicht mehr kontrolliert. Der Verhaltenskatalog zählt aber immer noch für die Beurteilung der Leistung der Angestellten. Und die Beurteilung kann sich auf den Lohn auswirken. Das ist den Gewerkschaften ein Dorn im Auge. Die Überarbeitung des Verhaltenskatalogs ist für sie darum nur ein erster Schritt.

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