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Kino und Videospiele Der Zürcher Kantonsrat will ein einheitliches Mindestalter

Gleicher Kinofilm, anderes Mindestalter: In den Kantonen gelten derzeit unterschiedliche Regelungen, ab welchem Alter sich ein Jugendlicher oder eine Jugendliche den gleichen Film anschauen kann. Das soll sich nun ändern: Der Zürcher Kantonsrat hat heute ein neues Jugendschutzgesetz abgesegnet. Dieses soll auch bei Videospielen greifen.

Veraltetes Gesetz

Es gelte, den Jugendschutz hoch zu gewichten, war die einheitliche Meinung am Montagmorgen im Zürcher Kantonsparlament. SP-Kantonsrat Rafael Steiner sagte: «Gewisse Filme und Videospiele können für Kinder und Jugendliche ungeeignet sein und ihre Entwicklung massgeblich stören oder beeinträchtigen.» Das Gesetz aus dem Jahr 1971 sei veraltet, müsse erneuert und schweizweit vereinheitlicht werden. Soweit herrschte also Einigkeit im Zürcher Kantonsrat. In der weiteren Debatte gingen die Meinungen dann allerdings auseinander.

Audio
Schlagabtausch im Kantonsrat um Jugendschutzkontrollen in Kinos
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 10.09.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 6 Sekunden.

Streitpunkt 1: Kontrollen

Die Zürcher Regierung verlangte ein Gesetz mit Biss. Will heissen: Der Jugendschutz sollte regelmässigen Kontrollen ausgesetzt sein, mit Testeintritten ins Kino oder Testkäufen von Videospielen. SVP-Kantonsrat Bruno Amacker wehrte sich dagegen: «Ich finde es geradezu erbärmlich, wenn ein Staat seine Bürger - notabene im Bagatellbereich - anstiftet, eine Gesetzesübertretung zu begehen und ihn dann kontrolliert und büsst.» Die bürgerlichen Parteien FDP, BDP und EDU teilten die Haltung der SVP. Aber auch AL und Grünliberale lehnten die Testkäufe ab.

SP, EVP, CVP und ein Teil der Grünen Partei setzten sich für Jugendschutz-Kontrollen ein. CVP-Kantonsrat Josef Widler argumentierte: «Wenn Sie Testkäufe in diesem Gesetz nicht vorsehen, dann wird es nie möglich sein, einen Verdacht zu überprüfen und gerichtlich zu verwenden.» Ohne Kontrollen sei das Gesetz ein Papiertiger.

Streitpunkt 2: Internet

Umstritten war in der Kantonsratsdebatte auch, ob auch das Internet ins neue Gesetz miteinfliessen sollte. Was bringe ein Jugendschutz, wenn jedes Kind oder jeder Jugendliche verbotene Kinofilme im Internet oder auf seinem Smartphone anschauen könne, fragte die SP. In diesem Punkt standen die Sozialdemokraten allerdings allein auf weiter Flur. Die Kompetenz liege hier nicht bei den Kantonen, sondern beim Bund, so die restlichen Parteien.

Das Resultat

Eine grosse Mehrheit des Zürcher Kantonsrats sprach sich dann auch gegen Jugendschutzkontrollen und gegen eine Ausweitung des Gesetzes für das Internet aus. Die Schlussabstimmung zum neuen Jugendschutzgesetz findet in rund vier Wochen statt.

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