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Zürich Schaffhausen Kloten muss Teil seiner Flughafen-Millionen abgeben

Die Stadt Kloten hat jahrelang einen zu grossen Teil der Steuern der Flughafen Zürich AG für sich beansprucht. Dagegen wehrte sich die Gemeinde Oberglatt. Das Bundesgericht gab Oberglatt Recht, Kloten muss nun nachzahlen.

Seit dem Jahr 2000 ist der Flughafen Zürich eine privatwirtschaftliche Aktiengesellschaft und deshalb steuerpflichtig. Von diesen Steuern profitiert hauptsächlich die Stadt Kloten. Sie erhält 98.5 Prozent der Flughafen-Steuern, weil der Flughafen auf ihrem Gebiet seinen Geschäftssitz hat. Andere Gemeinden, auf deren Boden der Flughafen liegt, mussten sich den kleinen Rest teilen.

Anspruch auf das Zwölffache

Die Gemeinde Oberglatt wehrte sich, weil ein Viertel der Flughafenfläche auf ihrem Gemeindegebiet liegt; deshalb habe Oberglatt Anspruch auf mehr Steuergelder. Kloten argumentierte, bei den Flughafen-Teilen in Rümlang und Oberglatt handle es sich «nur» um unbewirtschaftbares Grasland. Damit blitzte Kloten aber beim Bundesgericht ab.

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Welchen Wert hat Beton und Gras? Ein Präzedenzfall (27.11.2013)
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Nun wird der Oberglatter Anteil an den Steuern der Flughafen AG von 0.5 Prozent auf 6 Prozent angehoben, und auch andere Flughafengemeinden erhalten mehr Geld. Die Stadt Kloten muss ihnen nun für die vergangenen Jahre insgesamt rund 2 Millionen Franken nachzahlen.

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