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Kontroverse ums Zürcher Wasser «Eigentumsfetischismus» oder «gelungene Gesetzesvorlage»

Linksgrün gegen die Bürgerlichen: Die Meinungen zum neuen Wassergesetz gingen im Zürcher Kantonsrat weit auseinander.

Die Gesetze im Bereich Wasser und Gewässer im Kanton Zürich entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Das Zürcher Kantonsparlament beriet am Montag darum ein neues Wassergesetz. Dieses fasst die bisherigen, zahlreichen Erlasse in einem einzigen Gesetz zusammen. Das Wassergesetz regelt verschiedene Themen, zum Beispiel den Hochwasserschutz, die Abwassergebühren oder die Renaturierung von Flüssen und Bächen.

Der Zürcher Kantonsrat ist am Montag mit 118 zu 53 Stimmen auf die neue Gesetzesvorlage eingetreten. Zwei Punkte waren besonders umstritten:

Punkt 1: Konzessionsland

Hintergrund: 95 Prozent des Zürichseeufers besteht aus so genanntem Konzessionsland. Es handelt sich hierbei um Land, dass hauptsächlich im 19. Jahrhundert zur Landgewinnung aufgeschüttet wurde. Bislang war der Kanton Hüter dieses Konzessionslands. Dies ändert sich: Neu sollen die Ufergemeinden entscheiden, was auf diesem Land gebaut werden darf. Neben diesen Baufragen bestehen für solche Landanlagen aber weitere Pflichten. Und hier soll das neue Wassergesetz eine wichtige Grundlage bieten.

Pro: Grundeigentümer bekommen dadurch mehr Sicherheit, sagen die Befürworter des neuen Wassergesetzes. Es bestehe Klarheit über öffentlichrechtliche Lasten. Lasten, wie beispielsweise die Pflicht für Besitzer von Konzessionsland, Wasser von der Seestrasse in den Zürichsee abzuleiten.

Contra: Für die Gegner - namentlich SP, Grüne, Grünliberale und EVP - sind die öffentlichen Interessen im neuen Wassergesetz zu wenig explizit erwähnt. Sie wollen darin auch den garantierten Zugang zum See oder den Umweltschutz vermerken. Das neue Wassergesetz berücksichtige die Interessen der Grundeigentümer zu stark. Judith Stofer von der AL sprach gar von Eigentumsfetischismus, der mit dem neuen Gesetz betrieben werde.

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Der Kantonsrat schützt Eigentümer von Uferland am Zürichsee
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 29.01.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 9 Sekunden.

Punkt 2: Privatisierung der Wasserversorgung

Hintergrund: Das neue Wassergesetz enthält eine weitere wichtige Änderung. Private Investoren sollen neu in die Wasserversorgung einsteigen können.

Contra: Linksgrün warnt vor einer Privatisierung. Mit der Änderung werde eine rote Linie überschritten. Nestlé stehe sicher schon bereit, hiess es von linker Seite am Montag im Kantonsrat.

Pro: Die öffentliche Hand behalte die Kontrolle, denn Private könnten keine Mehrheit der Aktien erwerben. Regierungsrat Markus Kägi (SVP) betonte, dass mehr als zwei Drittel der Stimmen beim Gemeindewesen bleiben müssten. Generell hiess es von bürgerlicher Seite, es sei wichtig, dass Private zur Unterstützung der Gemeinden investierten.

Der Zürcher Kantonsrat hat das neue Wassergesetz den ganzen Montag lang beraten. Die Diskussion wird nächste Woche fortgesetzt.

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Linksgrün wehrt sich gegen die Wasserprivatisierung
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 29.01.2018.
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