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Unausgewogen und mangelhaft: die Kritik der Hilfswerke
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 12.12.2018. Bild: Keystone
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Kritik an Gesetzesentwurf «Dann können wir die Sozialhilfe gleich abschaffen»

Gleich neun Zürcher Organisationen wehren sich gegen das neue Sozialhilfegesetz. Der Entwurf sei schlicht unbrauchbar.

Der Entwurf für das neue Sozialhilfegesetz umfasst 82 Paragraphen. Und an so gut wie jedem einzelnen haben die neun Organisationen etwas auszusetzen. Das war die Kernbotschaft an der Informationsveranstaltung am Mittwochmorgen.

Eingeladen hatten Hilfswerke wie das Rote Kreuz, Caritas oder das Sozialwerk Pfarrer Sieber. Diese breite Allianz sei nötig, weil der Entwurf für das neue Gesetz viele Verschlechterungen bringen würde für Menschen, die Sozialhilfe beziehen:

  • Es fehlten verbindliche Mindestansätze.
  • Der Datenschutz der Sozialhilfebezüger würde weiter geschwächt.
  • Für Betroffene werde es schwieriger, sich gegen Behördenentscheide zu wehren.

Aus allen diesen Gründen sei es wichtig, dass sich die Hilfswerke Gehör verschaffen, ist Zoe von Streng überzeugt. Sie arbeitet als Juristin bei der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht. «Wenn dieses Gesetz in dieser Form durchkommt, können wir die Sozialhilfe abschaffen.»

Auch die Sozialkonferenz sieht wunde Punkte

Die Hilfswerke erhoffen sich, dass der Regierungsrat möglichst viele kritische Rückmeldungen auf den Gesetzesentwurf erhält. Bis Ende Jahr können die Verbände und Parteien Stellung nehmen zum Gesetzesentwurf. Danach kann der Regierungsrat den Entwurf anpassen, bevor die Vorlage schliesslich im Kantonsparlament beraten wird.

Auch die Sozialkonferenz des Kantons Zürich – die Dachorganisation aller Zürcher Sozialbehörden - hat sich zum Entwurf der Regierung geäussert. Die grundsätzliche Kritik der Hilfswerke teilt Co-Präsident Daniel Knöpfli zwar nicht, er sieht jedoch auch strittige Punkte. Vor allem die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und den Gemeinden: «Viele Gemeinden würden finanziell verlieren. Wir fordern deshalb, dass die Kosten je zur Hälfte aufgeteilt werden.» Im Entwurf des Regierungsrates ist vorgesehen, dass die Gemeinden 75% übernehmen, der Kanton nur einen Viertel.

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