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Altersangabe in Stelleninserat der Stadtpolizei Zürich sorgt für Kritik
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 12.06.2020. Bild: Keystone
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Kritik an Zürcher Stadtpolizei Altersdiskriminierung bei Stelleninserat

  • Die Stadtpolizei Zürich sucht derzeit neue Mitarbeitende für die «Kontrolle ruhender Verkehr».
  • Im Stelleninserat werden jedoch nur Menschen zwischen 30 und 58 Jahren gesucht.
  • Für Gewerkschafter und SP-Gemeinderat Duri Beer ist das ein Fall von Altersdiskriminierung und soll deshalb von der zuständigen Kommission des Gemeinderats untersucht werden.

Die Ausschreibung für die Stelle als «Mitarbeiter/in Kontrolle ruhender Verkehr» der Stadtpolizei Zürich sorgt bei Politikerinnen und Politikern von links bis rechts für Empörung. Und hat nun wohl auch ein politisches Nachspiel. Der Stadtzürcher SP-Gemeinderat und Sekretär der Gewerkschaft VPOD, Duri Beer, kündigt an, die Sache in die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Stadtparlaments zu tragen: «Es ist unsere Aufgabe in der GPK zu überprüfen, ob bei Stelleninseraten die Rechtmässigkeit eingehalten wird.»

Beer geht davon aus, dass im konkreten Beispiel ein Fall von Diskriminierung vorliegt – auch wenn die Stadtpolizei Zürich inzwischen auf dem sozialen Netzwerk Twitter mitgeteilt hat, dass die Altersangabe im Stelleninserat lediglich als Empfehlung zu verstehen sei.

Arbeitsrechtler teilt die Kritik

Der Arbeitsrechtsprofessor Roger Rudolph von der Universität Zürich stützt die Annahme des Gewerkschafters. Er habe Zweifel daran, dass die Altersangabe mit den Anforderungen an die Tätigkeit begründet werden könne. Dann müsste man zum Schluss kommen: «Es ist eine diskriminierende Ausschreibung».

Die Stadt Zürich habe als öffentliche Arbeitgeberin zudem noch strikteren Anforderungen zu genügen als private Unternehmen, ergänzt Rechtsprofessor Rudolph. Staatliche Betriebe müssten die Grundrechte absolut einhalten, jegliche Form der Diskriminierung sei deshalb verboten.

Stadtpolizei passt Inserat an und spricht von Missverständnis

Die Stadtpolizei Zürich wehrt sich gegen den Vorwurf der Altersdiskriminierung. Die Altersangabe im Inserat sei ein Richtwert und keine Vorgabe, sagt Mediensprecher Marco Cortesi: «Man könnte auch sagen, das Idealalter für diese Aufgabe liegt zwischen 30 und 58 Jahren.» In der Vergangenheit seien auch immer wieder Personen, die älter als 58-jährig waren, angestellt worden.

Die Stadtpolizei hat den Inseratetext aber inzwischen angepasst und bei der Altersangabe das Wort «idealerweise» hinzugefügt; um Missverständnisse auszuräumen, wie sie sagt.

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