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Küsnachter muss 12,5 Jahre hinter Gitter
Aus Schweiz aktuell vom 09.08.2017.
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Im Drogenrausch getötet Küsnachter Galeristensohn muss 12,5 Jahre hinter Gitter

Trotz Drogenkonsum: Der Angeklagte ist schuldfähig, so die Richter in Meilen. Die Verteidigung zieht das Urteil weiter.

  • Das Bezirksgericht Meilen hat den Galeristensohn zu 12,5 Jahren Haft wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung und weiterer Delikte verurteilt.
  • Für die Richter steht fest, dass der 32-Jährige spätestens, als er dem Opfer die Kerze in den Hals steckte, dessen Tod in Kauf nahm. Sie sprachen von einer «äusserst brutalen und grausamen Tat».
  • Die Richter halten zudem die Aussagen des Angeklagten für nicht glaubwürdig. Er habe sie immer wieder dem Stand der Ermittlungen angepasst.
  • Die Verteidigung hat bereits angekündigt, das Urteil weiterzuziehen.
  • Der Verurteilte sitzt seit der Tat am 30.12.2014 im Gefängnis Zürich.

Die Tat

Am 30. Dezember 2014 wurde die Polizei vom Täter selbst in die elterliche Villa in Küsnacht gerufen. Sie fanden am Tatort den Leichnam eines 23-jährigen Mannes vor, der auf brutale Art getötet worden war. Später stellte sich heraus, dass der Täter mit mehreren massiven Gegenständen auf das Opfer eingeschlagen hatte, unter anderem mit einem sechs Kilogramm schweren Kerzenständer und einer fast zwei Kilogramm schweren goldenen Skulptur.

Anschliessend hatte der Täter dem noch lebenden Opfer eine Kerze in den Mund gerammt und es bis zum Tod gewürgt. Der Täter wurde noch am Tatort verhaftet. Er war geständig, gab aber an, die Tat im Drogenrausch begangen zu haben. Der Beschuldigte sagte unter anderem aus, sein Kollege habe ausgesehen wie ein grüner Alien. Er habe sich bedroht gefühlt und verteidigt.

Der Prozess

Im März 2017 fand der Prozess vor dem Bezirksgericht Meilen statt. Der Angeschuldigte verweigerte während der einwöchigen Verhandlung eine Aussage. Einzig beim Schlusswort äusserte er in zwei Sätzen seine Reue. Der Staatsanwalt forderte für die Tötung und weitere Delikte, wie die Vergewaltigung einer Ex-Freundin, 16 Jahre Gefängnis und eine ambulante Therapie.

Die Verteidigung plädierte auf eine Freiheitsstrafe, die zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden solle, und einen Freispruch betreffend der Vergewaltigung.

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