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Zürcher Gammelhausbesitzer verurteilt
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 01.07.2020.
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Kurzprozess am Bezirksgericht Milde Strafe für Zürcher «Gammelhausbesitzer»

Er hatte Randständigen überhöhte Mieten abgeknöpft. Jetzt wurde der Unternehmer zu zwei Jahren bedingt verurteilt.

  • Das Bezirksgericht Zürich hat einen 53-jährigen Unternehmer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
  • Er war Eigentümer und Vermieter der drei als «Gammelhäuser» bekannnt gewordenen Liegenschaften im Zürcher Langstrassenquartier.
  • Die Verurteilung erfolgte in einem abgekürzten Gerichtsverfahren; ebenfalls verurteilt wurden zwei Gehilfen des Hauseigentümers.

Der 53-jährige Schweizer hatte jahrelang winzige und nur spärlich eingerichtete Wohnungen in sehr schlechtem Zustand zu horrenden Preisen an Randständige vermietet. In vielen Fällen bezahlte das Sozialamt der Stadt Zürich die Miete. Das Bezirksgericht verurteilte den Mann deshalb wegen gewerbsmässigen Wuchers, mehrfacher Nötigung und weiterer Delikte. Mit der bedingten Strafe komme der Mann «mit einem blauen Auge davon», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.

1000 Franken für vergammelte Miniwohnung

Mit etwas mehr als 1000 Franken für eine Einzimmerwohnung reizte der Vermieter das Maximum aus, welches das Sozialamt zur Unterbringung einer Einzelperson zu zahlen bereit war. Auf dem normalen Wohnungsmarkt hatten die Mieter kaum Chancen auf eine Bleibe. 2015 flog der Fall auf und sorgte landesweit für Schlagzeilen. Bilder von verschimmelten sanitären Einrichtungen, heruntergekommenen Treppenhäusern und defekter Einrichtung sorgten für Empörung; die Liegenschaften erhielten den Übernamen «Gammelhäuser».

Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Anteil der überhöhten Mieteinnahmen für den Zeitraum von 2012 bis 2015 auf rund 750'000 Franken. Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung akzeptierte der Immobilienunternehmer auch verschiedene finanzielle Forderungen wie Rückzahlungen und Schadenersatz. Rund 1,3 Millionen Franken hat die Polizei bereits beim Verurteilten beschlagnahmt; sollte nach Begleichung aller Forderungen noch etwas übrig bleiben, bekommt er es zurück.

Verwalterin und Hauswart mitverurteilt

Am Hungertuch nagen wird der Unternehmer so oder so nicht müssen: Er bezifferte sein Vermögen vor Gericht mit 30 bis 40 Millionen Franken. Der grösste Teil davon stecke in Hotels, die er verpachtet habe, aufgrund der Corona-Pandemie erwarte er aber Ertragseinbussen. Weniger gut dran sind eine frühere Verwalterin und ein früherer Hauswart der «Gammelhäuser». Die Verwalterin lebt unter anderem von einer Teil-IV-Rente, der Hauswart verlor gesundheitlich bedingt kürzlich seine Stelle. Die Verwalterin erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Die Strafe für den Hauswart wiederum fiel mit 24 Monaten bedingt gleich hoch aus wie für seinen Chef. Im Wuchermodell hatte der Hauswart als «Mann fürs Grobe» gedient: Er zog die Mieten in bar ein und drohte all jenen Mietern, die mit den Zahlungen in Verzug waren. Seine Strafe fiel vergleichsweise hoch aus, weil er früher auch schon wegen Sozialhilfebetrugs verurteilt worden war. Die «Gammelhäuser» wurden 2017 von der Stadt Zürich erworben und sind inzwischen zum grössten Teil saniert.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen 12:03 Uhr;

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