- Der Schaffhauser Stadtrat stellte bei den Tagesabrechnungen der Einwohnerkontrolle finanzielle Unregelmässigkeiten fest und machte Meldung bei der Staatsanwaltschaft.
- Im Zuge des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Leiter der Einwohnerkontrolle und des Bestattungsamtes freigestellt.
- Die Ermittlungsbehörden weisen darauf hin, dass für den Freigestellten bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
- Der Betrieb der beiden Ämter bleibe gewährleistet, teilt die Stadt Schaffhausen mit.