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Zürich Schaffhausen Lohndumping: Trotz Einigung streiten die Beteiligten weiter

Das Winterthurer Unternehmen AB Brandschutz AG zahlt Löhne für polnische Arbeiter an der SBB-Baustelle für den neuen Bahnhof Löwenstrasse unter dem Zürcher Hauptbahnhof nach. Trotz diesem Deal gehen die Schuldzuweisungen zwischen Gewerkschaft, SBB, der betroffenen Firma und dem Kanton weiter.

Die Gewerkschaft Unia hat sich in der Nacht auf Donnerstag mit der AB Brandschutz AG auf Lohnnachzahlungen in der Höhe von 700'000 Franken geeinigt. Die Arbeiten könnten deshalb sofort wieder aufgenommen werden, teilten die Unia, die AB Brandschutz AG und die SBB in einem gemeinsamen Communiqué mit.

Die betroffenen polnischen Arbeiter werden noch diese Woche eine erste Tranche von 5000 Franken pro Person erhalten. Der restliche Betrag soll den Arbeitern je nach Anspruch bis zum 6. November ausbezahlt werden.

Schuldzuweisungen gehen weiter

Trotz der allgemeinen Freude über die Einigung gehen die Schuldzuweisungen zwischen den beteiligten Parteien weiter:

Die SBB sieht sich zu Unrecht am Pranger, weil sie rechtlich verpflichtet sei, bei der Vergabe ihrer Aufträge die günstigste Firma zu berücksichtigen, sagt SBB Sprecher Daniele Pallecchi gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».

Der Vorwurf der Unia, sie beschäftige Firmen, deren Konstruktion Lohndumping zumindest erahnen lasse, treffe ins Leere: «Wie die Firma den Auftrag ausführt, ob sie zum Beispiel Temporärarbeiter beschäftigt etc., spielt bei der Vergabe leider keine Rolle.» Es sei die Politik, die diese Spielregeln bestimme. Sollten sich diese ändern, würde man sie aber selbstverständlich umsetzen.

Zahlte die Brandschutz AG, um den Auftrag der SBB nicht zu verlieren?

Die betroffene Firma Brandschutz AG in Winterthur wiederum sieht ihre Nachzahlungen als Beweis dafür, dass sie ihre Verantwortung als Auftragnehmer ernst nehme und deshalb das Fehlverhalten ihrer Subunternehmer ausbügle. Gerüchte, wonach die Firma nur auf den Deal eingegangen sei, um den Auftrag der SBB nicht zu verlieren, will der stellvertretende Geschäftsführer Hans Peter Giger nicht bestätigen. Er sagt nur, «man habe die SBB aus der Schusslinie nehmen wollen.»

Die Gewerkschaft auf der anderen Seite wirft dem kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit vor, wegzuschauen und die Verantwortung abzuschieben. Der Kanton habe gewusst, dass auf dieser Baustelle Lohndumping betrieben werde. Die Gewerkschaft habe keine hieb- und stichfesten Beweise vorgelegt, kontert Can Arikan vom Amt für Wirtschaft und Arbeit diesen Vorwurf.

Die ganze Geschichte brachte die Unia ins Rollen, die am Dienstagmorgen einen Teil der Arbeiten an der Grossbaustelle für die Durchmesserlinie am Zürcher Hauptbahnhof stillgelegt hatte. Die Gewerkschaft sprach von Lohndumping bei Polen, die als Scheinselbständige im Auftrag von Subunternehmern auf der Baustelle arbeiteten. Die Arbeiter hätten teilweise unter 10 statt den üblichen gut 30 Franken erhalten.

Erstunternehmer stehen in Zukunft mehr in der Pflicht

In Zukunft gelten nun strengere Richtlinien: Seit Mitte Juli dieses Jahres gilt die Solidarhaftung auf dem Bau. Sie gehört zu den flankierenden Massnahmen der Personenfreizügigkeit und soll Lohndumping verhindern. Das eidgenössische Parlament verabschiedete die Regelung im Dezember 2012. Es wollte damit Missbräuchen mit «Scheinselbstständigen» einen Riegel schieben.

Gemäss Regelung haftet der Erstunternehmer, wenn Subunternehmer zu niedrige Löhne zahlen. Befreien kann er sich von dieser Haftung, indem er sich bei der Vergabe bei jedem Subunternehmer vergewissert, dass dieser die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält. Ob die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde, wird im Zweifelsfall gerichtlich entschieden. Der Fall auf der SBB-Baustelle fällt jedoch nicht unter diese neue Regelung, da die Aufträge vor dem Stichtag 15. Juli 2013 erteilt wurden.

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