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Zürich Schaffhausen «Man kann immer mutwillig gegen Treu und Glauben verstossen»

Der Chef des Schaffhauser Bestattungsamtes kann eine weitere Vertauschung von Kremationsasche nicht ausschliessen. Es lasse sich nicht verhindern, dass Angestellte gegen den Ehrenkodex verstossen.

In Schaffhausen ist ein Mitarbeiter des Krematoriums wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Er schüttete Restasche in eine Urne und fälschte eine Kremations-Bescheinigung. Gemäss dem rechtskräftigen Strafbefehl, über den am Mittwoch die «Schaffhauser Nachrichten» berichtete, wurde der Mitarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 140 Franken verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 1100 Franken bezahlen. Der leitende Staatsanwalt Peter Sticher bestätigte die Angaben.

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Bestattungsamts-Chef Werner Kausch im Interview (18.2.2015)
02:19 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 19 Sekunden.

Noch eine weitere Vertauschung?

Der verurteilte Mitarbeiter vermutet, dass noch ein zweites Mal die falsche Asche ausgehändigt worden sei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch in dieser möglichen Vertuschung: Nachdem die Sache ans Licht kam, wurde den Angehörigen eine zweite Urne mit den angeblich richtigen Überresten überreicht, damit die Familie erneut eine Beisetzung abhalten konnte.

Der verurteilte Mitarbeiter vermutet, dass auch in der zweiten Urne nicht die richtige Asche war und die Familie somit zum zweiten Mal die Überreste einer fremden Person beerdigte, wie die «Schaffhauser Nachrichten» schreiben.

«Wir wissen nichts davon, dass erneut eine Urne nicht richtig übergeben worden ist», sagt Werner Kausch, der Leiter des Schaffhauser Bestattungsamtes im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Damit in Zukunft keine übrig gebliebene Asche mehr falsch weitergegeben werden kann, habe man die Abläufe angepasst. Die Bestattungsunternehmen müssen neu die gesamte Asche wieder mitnehmen.

«Der Ehrenkodex beruht auf Treu und Glauben»

Werner Kausch hält fest, dass es einen Ehrenkodex des Schweizerischen Verbandes der Feuerbestatter gebe: «Dieser Ehrenkodex beruht auf Treu und Glauben, wenn man diesen mutwillig stören will, kann man das immer, das lässt sich nicht verhindern.»

Der Vorfall passierte im März 2014: Die Krematoriums-Mitarbeiter stellten mit Schrecken fest, dass man vergessen hatte, den Leichnam einer Frau zu kremieren. Die Trauerfeier fand aber innert Stundenfrist statt, die Trauergemeinde war bereits unterwegs.

Angehörige erhielten falsche Asche

In dieser brenzligen Situation fassten die Mitarbeiter den Entschluss, Restasche von früheren Kremationen in eine Urne zu schütten. Es wurde eine falsche Kremations-Bescheinigung ausgefüllt und eine falsche Namensgravur auf der Urne angebracht. Die Angehörigen merkten nichts und bestatteten die falsche Asche.

Ans Licht kam die Sache erst, als der Mitarbeiter kündigte und den Vorfall am Austrittsgespräch ansprach. Weil die Urkundenfälschung im Amt passierte und dies ein Offizialdelikt darstellt, war die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen.

Allerdings ist die Sache mit der Verurteilung des geständigen Mitarbeiters nicht beendet: Er bezichtigt zwei andere Mitarbeiter, dabei geholfen oder gar treibende Kraft gewesen zu sein. Diese beiden streiten die Vorwürfe allerdings ab. Den Strafbefehl, den ihnen die Staatsanwaltschaft vorlegte, wollten sie nicht akzeptieren. Es ist somit gut möglich, dass bald das Schaffhauser Gericht darüber entscheiden muss.

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