Es war ein wichtiger Sieg vor Gericht für die Zürcher Regierung. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Spitals Bülach abgewiesen.
Der Streit zwischen dem Regierungsrat und dem Regionalspital dreht sich um eine neue Regelung, die Mindestfallzahlen neu auch für Chirurginnen und Chirurgen vorschreibt. Das bedeutet: Die Ärzte müssen jährlich eine bestimmte Anzahl Operationen, zum Beispiel Knieoperationen, durchführen, damit sie die Erlaubnis für diese Knieoperation überhaupt bekommen. Das Gericht kam zum Schluss: Diese zusätzliche Auflage sei im öffentlichen Interesse und daher verhältnismässig.
Bülach ist bei weitem nicht das einzige Spital, das sich gegen die Mindestzahlen wehrt: Die Zürcher Spitäler befürchten, dass sie künftig gewisse Operationen nicht mehr durchführen können und damit Aufträge verlieren.
FDP-Gesundheitsdirektor nimmt als «Regionaljournal»-Wochengast Stellung zu den Sorgen der kleineren Spitäler.
SRF News: Wie gross ist die Genugtuung für Sie über diesen Sieg?
Thomas Heiniger: Die Genugtuung ist gross und ich bin sehr froh über den Entscheid des Bundesverwaltungsgericht. Denn gewonnen haben dabei in erster Linie die Patientinnen und Patienten. Sie erhalten dadurch mehr Qualität und mehr Sicherheit, denn sie können nun auf Routine im Operationssaal zählen.
Die Regionalspitäler verlieren durch die neue Vorgabe Leistungsaufträge, wenn ihre Chirurgen die Mindestzahlen nicht erreichen. Und wenn dieser Arzt gerne weiter solche Operationen durchführen möchte, verlieren die Spitäler womöglich gute Ärzte, ist das ein Problem?
Die Spitäler könnten die Operationen auch besser untereinander koordinieren. Es muss ja nicht überall alles gemacht werden. Es geht ja nicht darum, das Leistungsangebot der Spitäler zusammenzustreichen und Standorte zu schliessen. Wir setzen auf Qualität durch Kooperation und Koordination. Die Spitäler müssen das auch als Chance sehen. Sie können ihre Qualität ins Zentrum stellen, ihre besonderen Kompetenzen hervorheben und damit auch besser in diesem Wettbewerb unter den Spitälern bestehen.
Die neuen Mindestfallzahlen für Operateure gelten ab dem neuen Jahr für sechs Eingriffe, werden später weitere Operationen dazu kommen?
Wir werden natürlich auch hier die gemachten Erfahrungen auswerten. Wenn sie gleich gut sind, wie die Erfahrungen, die wir mit Mindestfallzahlen pro Spital seit 2012 machen, werden wir dieses System ausbauen und weiter perfektionieren. Denn die letzten fünf Jahre haben gezeigt, dass die Sterblichkeit stärker zurück ging, der durchschnittliche Aufenthalt kürzer wurde und die Kosten weniger stark anstiegen im Vergleich zu den Bereichen, wo es keine Mindestvorgaben gibt.
Das Gespräch führte Dorotea Simeon.