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«Ambulant vor stationär» auf dem Prüfstand
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 13.12.2018. Bild: Keystone
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Nach Aargauer Gerichtsurteil Wackelt «ambulant vor stationär» auch an Zürcher Spitälern?

Eine kantonseigene Liste mit ambulanten Behandlungen widerspreche Bundesrecht, sagt das Aargauer Verwaltungsgericht.

Der Kanton Aargau muss seine Spitalverordnung anpassen. Die Regelung, wonach gewisse Behandlungen und Untersuchungen nur ambulant durchgeführt werden dürfen, widerspricht laut dem Aargauer Verwaltungsgericht den bundesrechtlichen Vorgaben.

Seit Anfang Jahr hat der Kanton Zürich eine Liste mit 15 Behandlungen, die nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen. Muss nun auch die Zürcher Gesundheitsdirektion diese Regelung überdenken? Ja findet die Grüne Kantonsrätin Esther Guyer, die sich mit ihrer Grünen Fraktion und der Alternativen Liste vehement gegen diese Liste gewehrt hatte. Das Aargauer Verwaltungsgericht habe ein bemerkenswertes Urteil gefällt, sagt Guyer.

Der Gesundheitsdirektor muss nun über die Bücher.
Autor: Esther Guyer Fraktionschefin Grüne Zürcher Kantonsrat

Sie wolle zusammen mit ihrer Fraktion beim Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) anfragen, wie er nun weiterfahren wolle, so Guyer. «Rechtliche Schritte sind aus derzeit nicht nötig.»

Beat Walti, FDP Nationalrat und Präsident des Verbands Schweizer Privatkliniken, sieht dies ähnlich. Das Aargauer Urteil habe für den Kanton Zürich zwar noch keine Verbindlichkeit, die Argumentation des Gerichts sei aber sehr deutlich und entspreche auch der Argumentation der Privatspitäler.

Solche Listen sind Sache des Bundes und nicht der Kantone.
Autor: Beat Walti Präsident Schweizer Privatspitäler und FDP-Nationalrat

Er sei nicht grundsätzlich gegen solche Listen, so Beat Walti. Aber statt 26 kantonale brauche es eine nationale Liste. «Dies würde den bürokratischen Aufwand vermindern. Es kann nicht sein, dass 26 Kantone ihre eigenen Listen haben.»

Zürcher Gesundheitsdirektion nimmt Stellung

In einer schriftlichen Stellungnahme äusserte sich am Donnerstagnachmittag die Zürcher Gesundheitsdirektion. «Der Aargauer Entscheid lässt sich nicht einfach auf die Ambulant vor Stationär-Regelungen der anderen Kantone übertragen», hiess es im knappen Statement.

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