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Wegen Vergewaltigung verurteilt
Aus Schweiz aktuell vom 21.12.2016.
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Das Ausbrecher-Pärchen Nach der Flucht zurück vor Gericht - und verurteilt

Der Häftling, der im Februar von einer Aufseherin aus dem Gefängnis Limmattal befreit wurde, stand am Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht. Dabei ging es jedoch nicht um seinen abenteuerlichen Ausbruch, sondern um Vergewaltigung. Er wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Damit bestätigt das Obergericht das Urteil der ersten Instanz. Der 28-jährige Mann muss wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung für vier Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verschärfung der Strafe um 6 Monate gefordert.

Der gelernte Coiffeur war angeklagt, weil er eine junge Frau am Tag vor ihrem 16. Geburtstag vergewaltigt haben soll. Gemäss Staatsanwaltschaft fand die Tat im Auto eines Kollegen statt, das auf dem Parkplatz vor einer Shisha-Bar abgestellt war. Der Mann ist einschlägig vorbestraft. Er wurde bereits zweimal wegen eines Sexualdelikts verurteilt, einmal im Thurgau zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Verteidiger plädierte auf Freispruch

Der Angeklagte bestritt am Mittwoch vor dem Obergericht die Vorwürfe. In der Befragung betonte der Mann mehrmals, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Und nicht nur das: Die junge Frau habe unmissverständlich nach Sex verlangt und kaum von ihm ablassen wollen.

Dies sah das Obergericht jedoch anders. Es belässt die Freiheitsstrafe aber bei vier Jahren und erhöht die Strafe nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Fluchthelferin auch im Gerichtssaal

Als einzige Zuschauerin wohnte dem Prozess die 33-jährige Gefängnisaufseherin bei, die den Mann im Februar aus dem Gefängnis Dietikon befreite. Die beiden flüchteten anschliessend nach Italien. In der Nacht auf Karfreitag wurde das Paar im norditalienischen Romano di Lombardia verhaftet.

Die Aufseherin wird sich im Januar 2017 vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem das Entweichenlassen von Gefangenen, Begünstigung und grobe Verkehrsregelverletzung vor.

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