Zum Inhalt springen

Header

Audio
Schaffhauser Gemeinden dürfen ihren Briefkasten am Sonntag nochmals leeren
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 14.01.2019.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 28 Sekunden.
Inhalt

Neues Wahlgesetz In den Schaffhauser Gemeinden zählen nun auch die späten Stimmen

Im Kanton Schaffhausen kann man das Abstimmungscouvert neu bis zur Urnenschliessung in den Gemeindebriefkasten werfen.

Viele sind sich dessen gar nicht bewusst: Wer sein Abstimmungscouvert auf den letzten Drücker noch rasch am Samstagabend oder Sonntagmorgen des Abstimmungstages in den Gemeindebriefkasten wirft, dessen Stimme ist möglicherweise ungültig. Im Kanton Schaffhausen jedenfalls ist das Wahlgesetz eindeutig: Briefliche Stimmen müssen bis 12 Uhr am Samstag auf der Gemeindekanzlei sein, damit sie überhaupt gezählt werden dürfen.

Unterschiedliche Praxis

Nun gab es bisher kleinere Gemeinden, die ihren Briefkasten am Gemeindehaus auch am Sonntagmorgen noch leerten und die vorhandenen Stimmzettel berücksichtigten. Diese verstiessen damit aber streng genommen gegen das Gesetz.

«Dieses Gesetz stammt noch aus den neunziger Jahren. Damals kamen die meisten brieflichen Stimmen auch tatsächlich per Post», sagt dazu der Schaffhauser Staatsschreiber Stefan Bilger. «Heute ist das völlig anders.» 70 Prozent der brieflichen Stimmen würden direkt bei den Gemeindehäusern abgegeben.

Bürgerfreundliche Änderung des Wahlgesetzes

Deshalb passt der Kanton nun das Gesetz an. Die Gemeinden sind dadurch berechtigt, auch die Stimmen, die bis zur Urnenschliessung am Sonntag um 11 Uhr noch im gemeindeeigenen Briefkasten landen, mitzuzählen.

«Das kann schon nochmal ein paar Prozente ausmachen», sagt SP-Kantonsrat Renzo Loiudice, der die Gesetzesänderung angestossen hat. In seiner Wohngemeinde Neuhausen am Rheinfall seien es bis zu 300 Stimmen, die jeweils ungültig waren, weil sie zu spät eingeworfen wurden.

In Zukunft zählen sie. Auch die Stadt Schaffhausen hielt sich bisher strikt an das Wahlgesetz. Sie erklärte jeweils mehrere hundert briefliche Stimmen pro Urnengang für ungültig, weil sie erst nach Samstagmittag im Briefkasten des Stadthauses lagen. Die Stadt begrüsst nun die neue Regelung.

Der Kantonsrat hat die Gesetzesänderung einstimmig verabschiedet.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel