Die neue Regelung gilt für Verurteilte mit einer Strafe von weniger als einem Jahr Gefängnis. Sie können mit einer elektronischen Fussfessel ausgestattet werden und müssen dafür nicht hinter Gitter. Oder bei schwereren Vergehen gegen Ende der Haft, um die Personen wieder an ein Leben ausserhalb der Gefängnismauern zu gewöhnen.
Die Kriterien für eine solche Haftlockerung seien im Kanton Zürich jedoch sehr streng, sagt Jérôme Endrass, Stabschef im Amt für Justizvollzug: «Wir wenden es nur bei Täterinnen und Tätern an, von denen kein Risiko auf ein Gewalt- oder Sexualverbrechen ausgeht.»
Die Fussfesseln nutzen wir zum Dokumentieren, nicht zur Kontrolle.
Die elektronische Fussfessel sei keine Kontrolle in Echtzeit, sondern sie überprüfe, ob sich eine verurteilte Person an ihre Auflagen hält. Da dies immer erst im Nachhinein festgestellt werden kann, will der Kanton die elektronische Überwachung sehr zurückhaltend einsetzen.
Zum Beispiel bei Vermögensdelikten oder Diebstahl
Wie oft die elektronischen Fussfesseln tatsächlich zur Anwendung kommen, müsse sich noch zeigen. Die Prognose von Jérôme Endrass: «Vielleicht werden es dreissig Fälle sein, vielleicht auch fünfzig oder hundert. Aber sicher keine grosse Zahl.»
Das Mittel sei auch nicht dafür gedacht, um Platz zu schaffen in Gefängnissen. Sondern um Menschen, die ein leichtes Vergehen begangen haben, die Ächtung eines Gefängnisaufenthalts zu ersparen. Beispielsweise bei Vermögensdelikten, Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz oder bei kleineren Diebstählen.
Dank Fussfesseln die Stelle behalten
Generell sei die elektronische Überwachung eine Möglichkeit bei Straftätern, die gut integriert sind in der Gesellschaft, eine Arbeit und Familie haben. «Ein halbes Jahr hinter Gittern kann reichen, damit man die Stelle verliert.»
Wenn diese Person neu weiterhin arbeiten kann – versehen mit einer elektronischen Fussfessel – werde dieses Risiko minimiert und er bleibe sozial besser integriert, so Jérôme Endrass weiter: «Das soziale Netz wird nicht gekappt. Die Person kann sich weiterhin auch um seine Familie kümmern und einer Arbeit nachgehen.»