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Schaffhausen-Das Schaffhauser Obergericht ordnet im Kettensägen-Prozess die kleine Verwahrung an
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 26.05.2020. Bild: Keystone
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Obergericht bestätigt Urteil Schaffhauser Kettensägen-Angreifer bleibt in kleiner Verwahrung

Wie lautet das Urteil?

Das Schaffhauser Obergericht hat das Urteil des Kantonsgerichts gegen den 53-jährigen Mann bestätigt. Der psychisch kranke Mann, der 2017 mit einer Kettensäge eine Versicherungs-Filiale gestürmt und zwei Mitarbeiter verletzt hatte, wurde zu einer stationären Massnahme verurteilt. Das Obergericht ordnete also die kleine Verwahrung an. Das heisst: Der Täter erhält eine Therapie, diese soll die Rückfallgefahr verringern. Nach fünf Jahren werden sein Zustand und seine Fortschritte überprüft und es wird entscheiden, ob die stationäre Massnahme verlängert wird oder nicht.

Mit dem Urteil folgte das Obergericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Da der Täter aber aufgrund seiner psychischen Beeinträchtigung als vollständig schuldunfähig gilt, sprach das Gericht keine eigentliche Strafe aus. Der Fall dürfte schon bald das Bundesgericht beschäftigen.

Wie argumentierte die Verteidigung am Prozess?

Der Verteidiger forderte ein milderes Urteil und machte dabei die sogenannte Putativnotwehr geltend. Sein Mandant habe irrtümlicherweise geglaubt, er werde angegriffen. Die Versicherungsangestellten würden versuchen, ihn umzubringen. Aus diesem Grund sei die Tat nur als Körperverletzung zu werten – und nicht als vorsätzliche versuchte Tötung. Der Verteidiger des 53-Jährigen hatte bereits im September 2019 Berufung angekündigt. Schon das Kantonsgericht hatte damals die kleine Verwahrung für den Angeklagten angeordnet, dies wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung.

Der Haupteingang des Schaffhauser Obergerichts.
Legende: Vor dem Schaffhauser Obergericht fordert der 53-jährige Mann vergebens ein milderes Urteil. Schon das Kantonsgericht hatte gegen ihn eine kleine Verwahrung ausgesprochen. Keystone

Was sagte der Angeklagte zum Angriff?

Er sagte vor Gericht, wie auch schon sein Anwalt, dass er sich nur zur Wehr setzen wollte. Seit einem Autounfall vor 20 Jahren werde er von bösen Geistern, vom Teufel verfolgt. Und das mache ihm nicht nur Schmerzen, sondern bedrohe sogar sein Leben. Diese bösen Mächte seien auch von einem Mitarbeiter der Versicherung ausgegangen. Beim Angriff sei es ihm aber nie darum gegangen, jemanden zu töten. Gewalt liege nicht in seiner Natur, er habe sich mit der Kettensäge nur schützen wollen.

Wie lief der Angriff ab?

Der Mann stürmte im Juli 2017 mit laufender Kettensäge die Filiale der CSS-Versicherung in der Schaffhauser Innenstadt und attackierte damit zwei Mitarbeiter. Die Männer wurden beim Angriff verletzt. Weiter erlitt ein Paar, dass sich in der Versicherungs-Filiale beraten liess, einen Schock.

Nach der Tat flüchtete der Mann unerkannt in Richtung Bahnhof. Erst am Folgetag konnte er in Thalwil festgenommen werden. Der Beschuldigte findet sich derzeit in der psychiatrischen Klinik im zürcherischen Rheinau. Er leidet unter einer schweren Form von paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie.

Welche Folgen hatte der Vorfall für die CSS?

Nach dem schweren Vorfall hat sich die CSS in Schaffhausen für einen Standortwechsel entscheiden. Sie verliess ihre Büros in der Innenstadt aus Pietätsgründen und suchte sich einen neuen, unbelasteten Standort.

SRF 1, Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12:03 Uhr;

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