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Taubenzüchter vor Zürcher Obergericht
Aus Schweiz aktuell vom 11.12.2017.
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Obergericht verschärfte Strafe «Niederträchtiger» Taubenzüchter

Um ihre Tauben vor Greifvögeln zu schützen, greifen manche Taubenzüchter zu drastischen Mitteln: Sie bestreichen Tauben mit Gift in der Hoffnung, dass sie damit Greifvögel vergiften. Bereits im Juli 2016 wurde ein Taubenzüchter vom Bezirksgericht Dielsdorf deswegen verurteilt. Er akzeptierte das Urteil.

Der Fall: Vor dem Zürcher Obergericht geht es am Montag um einen weiteren Taubenzüchter. Auch hier sah es das Bezirksgericht Bülach als erwiesen an, dass der 37-jährige Mann eine mit Gift präparierte Taube losgeschickt hatte. Die Taube wurde eingefangen, bevor sie Schaden anrichten konnte. Der Züchter wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken (300 Tagessätze à 30 Franken) und zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt und zog das Urteil ans Obergericht weiter.

Das Urteil: Das Obergericht fällte ein deutlich härteres Urteil. Es bestrafte den Züchter mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 15 Monaten und zu einer Busse von 1500 Franken. Für die Richter war klar, dass der «heimtückisch» und «niederträchtig» versucht hatte, einen Greifvogel zu töten.

Das Phänomen: In der Schweiz werden immer wieder geschützte Greifvögel vergiftet. Traurige Bekanntheit erlangte die Methode durch einen Fall aus Zürich: Eine Webcam an einem Hochkamin filmte den Horst eines Wanderfalkenweibchens. Sie filmte mit, als es im Mai 2011 mit einer geschlagenen Taube zu den Jungen heimkehrte, die Beute rupfte und vor laufender Kamera starb. Dieser Fall wurde bisher nicht aufgeklärt. Laut der Organisation «Tier im Recht» seien immer wieder Hinweise auf ähnliche Vorfälle eingegangen.

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