Zum Inhalt springen

Header

Zwei Hände ziehen eine Akte aus einem geöffneten Archivschrank des Stadtarchivs Bern heraus.
Legende: Die Staats- und Stadtarchive, wie dieses in Bern, helfen den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen bei der Aktensuche. Keystone
Inhalt

Opfer von Zwangsmassnahmen Im Kanton Zürich wollen 500 Betroffene eine Entschädigung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis Ende 2017 wendeten sich 500 Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen an das Zürcher Staatsarchiv und die Opferberatung.
  • 280 Dossiers konnten bereits vervollständigt werden und die entsprechenden Gesuche wurden beim Bund eingereicht.
  • Der Zürcher Regierungsrat rechnete mit bis zu 800 Personen, die Anrecht auf einen Wiedergutmachungsbeitrag hätten.

Das Zusammentragen der Akten ist aufwändig: Wer vom Bund eine Entschädigung aus dem Solidaritätsfonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beantragen will, muss nämlich nicht nur das Antragsformular dazu ausfüllen. Es gilt auch anhand von Aktennotizen nachzuweisen, dass die Betroffenen tatsächlich «in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit» schwer beeinträchtigt wurden.

Oft sind es eine ganze Reihe von Institutionen, die in solche Lebensläufe hineingepfuscht haben.
Autor: Beat GnädingerStaatsarchivar des Kantons Zürich

Die Opferberatung Zürich und das Staatsarchiv unterstützen die Betroffenen bei der Aktensuche. «Oft sind es eine ganze Reihe von Institutionen, die in solche Lebensläufe hineingepfuscht haben», stellt der Zürcher Staatsarchivar Beat Gnädinger fest. Entsprechend lang dauere es deshalb, die Schicksale aufzuarbeiten. Guido Ginella, Leiter der Zürcher Opferhilfe, rechnet mit einer Dauer von rund zwei Jahren, bis alle Dossiers vollständig beim Bund eingereicht werden können.

Um einen Antrag zu stellen, genügt aber das Ausfüllen eines Formulars. Dazu haben Betroffene noch bis Ende März dieses Jahres Zeit. Die nötigen zusätzlichen Nachweise können auch später noch eingereicht werden.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel

Nach links scrollen Nach rechts scrollen

4 Kommentare

Navigation aufklappen Navigation zuklappen
  • Kommentar von Rolf Bolliger  (jolanda)
    Niemand bestreitet die Fakten, dass früher Kinder fremd platziert und teilweise schamlos ausgenützt wurden! Nur, das passierte vor Jahrzehnten! Wie wollen und können diese (heute bestimmt alle im Rentneralter stehende) "Betroffenen" jetzt mit Geld aus der Bundeskasse solche Abfindungen als "Gutmachungsbeitrag" einfordern? Was vor 50-70 Jahren passierte, kann nicht mit ein paar Franken Abfindungen wieder gut gemacht werden! Das ist eine reine, medial aufgeputschte "Pseudo-Gutmensch- Aktion"!
    1. Antwort von Beat Gurzeler  (B.Gurzeler, alias Rollstuhlrocker)
      Herr Bolliger, das kann auch nur jemand sagen der nichts übrig hat für solche Vorkommnisse die in der Schweiz passiert sind, wie wäre der Aufschrei gross wenn dies im Ausland passiert ist, das hat uns vor Jahren Milliarden gekostet.
    2. Antwort von Uigeadail Eisenberg  (Uigeadail Eisenberg)
      @Rolf Bolliger Demnach sagen Sie, dass ich obwohl ich noch nicht im Rentenalter bin, denn von denen gibt es auch genug, wir nicht das Recht haben Geld vom Bund anzunehmen? Oh doch wir können und wollen. Klar einige wollen nicht, kann ich gut nachvollziehen, doch ich kann und ich will und hab mein Begehren auch schon eingereicht. Das man nicht alles mit Geld gutmachen kann stimmt, doch der Wille dazu etwas Gutzumachen zählt.
    3. Antwort von Rolf Bolliger  (jolanda)
      Wenn Sie meinen obigen Kommentar sachlich und emotionslos gelesen hätten, würden Sie mich nicht verunglimpfen, als einer der "nichts übrig habe, für das damals passierte Verdingen", Herr Gurzeler! Zudem wäre ich interessiert am Sinn Ihres letzten Satzes: "..das hat uns vor Jahren Milliarden gekostet...!" (Ihr Zitat). Besten Dank für Ihre baldige Aufklärung!