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Zürich Schaffhausen Parlament darf Lohnerhöhungen für Stadtpersonal streichen

Im letzten Dezember hat das Winterthurer Stadtparlament eine allgemeine Lohnerhöhung für das Stadtpersonal abgelehnt. Einige Mitarbeiter der Stadt Winterthur haben deshalb beim Bezirksrat eine Beschwerde eingereicht. Diese wurde nun abgewiesen.

Während drei Jahren erhielten die Mitarbeiter der Stadt Winterthur keine Lohnerhöhung, weil das Geld in der städtischen Kasse zu knapp war. In einem Personalstatut, welches die Arbeitsbedingungen zwischen der Stadt und seinen Mitarbeitern regelt, wäre eine solche aber vorgesehen gewesen.

Der Stadtrat wollte seinen Mitarbeitern deshalb nun wieder eine Lohnerhöhung geben. Das Winterthurer Parlament hat dies aber Ende 2015 im Rahmen der Budgetdebatte abgelehnt.

Gegen diesen Entscheid wehrten sich mehrere Mitarbeiter und Personalverbände. Sie wollten, dass an der geforderten Lohnerhöhung des Stadtrats festgehalten wird und reichten beim Bezirksrat Beschwerde ein.

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Bezirksrat stützt Winterthurer Parlament
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Bezirksrat stützt Parlament

Die Beschwerde wurde vom Bezirksrat nun abgelehnt. Das Parlament habe die Budgethoheit und dürfe deshalb auch die vom Stadtrat vorgesehenen Lohnerhöhungen streichen, sagt Bezirksratspräsident Meinrad Schwarz. «Das Parlament kann das Budget zur Überarbeitung zurückweisen oder Änderungen bei den nicht gebundenen Ausgaben vornehmen», so Schwarz. Das Personalstatut habe diesbezüglich keinen Einfluss.

Gewerkschaft und Personalverbände sind enttäuscht

«Wir sind der Überzeugung, dass die Aussetzung der Lohnmassnahmen eine unmögliche Situation für die städtischen Mitarbeitenden kreiert hat», schreiben die Gewerkschaft VPOD, der Personalverband der Stadt Winterthur und der Winterthurer Polizeibeamtenverband in einer gemeinsamen Mitteilung. Man wolle nun einen allfälligen Weiterzug ans Verwaltungsgericht prüfen, heisst es weiter.

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